Der seit nunmehr 20 Jahren schwelende Streit um vier Villen in
Llucalcari ist nun definitiv entschieden. Auf Anordnung des
Obersten Balearischen Gerichtshofs müssen die Gebäude abgerissen
und die Landschaft wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt
werden. Damit gab das Gericht in letzter Instanz einer Klage der
Umweltschutzorganisation GOB gegen das Rathaus von Deià recht.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Rathaus damals für
den Bau der Villen Genehmigungen erteilte, deren Rechtswidrigkeit
außer Frage steht. Die Gemeindeverwaltung hat nun zwei Monate Zeit,
die Gebäude abzureißen. Sollte sich das Rathaus weigern, drohen dem
Bürgermeister persönlich Geld- und Gefängsnisstrafen. Gegen das
Urteil kann weder von der Gemeinde noch von den Eigentümern
Einspruch eingelegt werden.
Bei den Besitzern der luxuriösen Villen in bester Lage handelt
es sich um drei Deutsche und einen Schweden. Einer von ihnen, so
der Anwalt der Eigentümer, Jaime Lamas, habe das Anwesen erst vor
rund drei Jahren erworben. Allerdings sei ihm im Vorfeld des Kaufs
die Problematik klar gewesen. Aber letztlich habe niemand gedacht,
dass es einmal zu einem derart drastischen Urteil kommen werde.
Zumal es sich bei den Immobilien um äußerst gepflegte Anwesen
handle, und sich die Eigentümer immer penibel darum gekümmert
hätten, ihre Häuser und Grundstücke bestmöglich in das
Landschaftsbild zu integrieren.
Dies sei schlicht ein politischer Schlagabtausch, der mit den
Immobilien eigentlich gar nichts zu tun habe, so Lamas. In der
Region gebe es eine Vielzahl von Häusern, die mit den gleichen
Genehmigungen gebaut worden seien. Aber nur diese vier scheinen ein
Dorn im Auge der Umweltschützer zu sein.
Die Besitzer der Villen, die auf einen Gesamtwert von zwölf bis
13 Millionen Euro geschätzt werden, haben sich nach den Worten von
Lamas nichts zuschulden kommen lassen und müssen nun angemessen
entschädigt werden. Aber wer wem wieviel zu zahlen habe, sei
momentan völlig ungeklärt.
Bereits 1990 klagte GOB zum ersten Mal gegen die Bauten. 1992
wurde der Prozess zugunsten der Umweltschützer zum ersten Mal
entschieden. Der Einspruch des Rathauses wurde 1999 abgewiesen.
Ein Jahr darauf sollten die Gebäude durch einen speziellen
Bebauungsplan nachträglich legalisiert werden. Das Gericht
entschied aber 2001 erneut gegen die Ortsverwaltung und ordnete
abermals den Abriss an. Unter die weiteren juristischen
Verschleppungen seitens der Gemeinde wurde jetzt ein Schlussstrich
gezogen.
Bürgermeister Jaume Crespí will die Entscheidung respektieren,
für den Abriss der Villen sorgen und die ursprüngliche
Terrassenlandschaft wieder herstellen. Die Besitzer der Anwesen
sollen entschädigt werden. Von wem ist allerdings unklar, da laut
Crespí erst die internen Verantwortlichkeiten geklärt werden
müssten und das Rathaus für Entschädigungszahlungen ohnehin keine
Mittel habe.
GOB-Sprecher Angel March begrüßte den Richterspruch, kritisierte
aber, dass viele Steuergelder durch die Verschleppungstaktik des
Rathauses sinnlos vergeudet wurden.(khe)
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