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Wem zuerst die EC-Karte gestohlen und dann noch das Konto leergeräumt wird, sieht in der Regel nicht nur rot, sondern jetzt auch noch die „rote Karte” der Bank. Denn beim Geldabheben mit einer gestohlenen Karte haftet grundsätzlich der Kunde. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (AZ XI ZR 210/03).

Der Richterspruch ist insbesondere für deutsche Mallorca-Urlauber bedeutsam, die am Bankautomaten Geld abheben möchten. Hier hatten in den vergangenen Jahren Verbrecherbanden mit immer ausgefeilteren Tricks agiert, um in den Besitz der Karten und der Geheimnummer der Kunden zu kommen.

Was bei den Banken in der Bundesrepublik bisher schon gängige Praxis war, steht nun auf solider Rechtsgrundlage: Die Geldhäuser können unter Verweis auf einen grob fahrlässigen Umgang des Kunden mit seiner Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) die Erstattung des Geldbetrages verweigern, so die Richter. Für Verbraucherschützer ist das Urteil ein rotes Tuch. Den Kunden sei nun zu einem noch behutsameren Umgang mit der EC-Karte zu raten.

Geklagt beim BGH hatte eine Duisburgerin, deren EC-Karte im Sommer 2000 auf einem Stadtfest samt Portemonnaie gestohlen worden war. Die Kriminellen hoben mit der Karte am Bankautomaten insgesamt 1000 Euro ab. Bei der Eingabe der PIN gab es keinen Fehlversuch. Die Bank war deshalb davon ausgegangen, dass die Frau ihre PIN nicht sorgfältig verwahrt beziehungsweise geheimgehalten hatte. Die Richter folgten dieser Auffassung.

EC-Karten-Inhaber aus Deutschland müssen demnach erst recht auf der Hut sein, wenn sie ihre Urlaubskasse an den Bankautomaten der Insel auffrischen wollen. Sollte sich an dem Gerät nichts tun, steckt vielleicht ein manipulierter Aufsatz im Kartenschlitz – auch „libanesischer Schleifentrick” genannt. Bietet dann noch ein zufälliger Passant Hilfe an, ist Vorsicht geboten. Auf keinen Fall sollte die PIN verraten oder noch einmal eingetippt werden. Meist will der Lump dem Bankkunden auf die Finger schauen. Gibt der Kunde auf und geht davon, zieht der Dieb die Bankkarte aus dem Automaten und macht sich mit fremdem Geld einen schönen Tag.

Aber es soll auch noch ausgefeiltere Methoden geben. Im Frühjahr nahm die Polizei am Flughafen eine Gruppe von Osteuropäern fest. Sie hatte High-Tech-Geräte dabei, die – so die Polizei – ein Klonen von Karten und das Ausspionieren der PIN-Nummer mittels einer aufgesetzten Tastatur möglich gemacht hätten.

Ferner wurden Fälle bekannt, bei denen die Geheimnummer mit Hilfe von Minikameras ausspioniert und dann die Karte entwendet wurde. Auch in solchen Fällen müssen die Opfer damit rechnen, ihr Geld zu verlieren.