Wem zuerst die EC-Karte gestohlen und dann noch das Konto
leergeräumt wird, sieht in der Regel nicht nur rot, sondern jetzt
auch noch die „rote Karte” der Bank. Denn beim Geldabheben mit
einer gestohlenen Karte haftet grundsätzlich der Kunde. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (AZ XI ZR
210/03).
Der Richterspruch ist insbesondere für deutsche
Mallorca-Urlauber bedeutsam, die am Bankautomaten Geld abheben
möchten. Hier hatten in den vergangenen Jahren Verbrecherbanden mit
immer ausgefeilteren Tricks agiert, um in den Besitz der Karten und
der Geheimnummer der Kunden zu kommen.
Was bei den Banken in der Bundesrepublik bisher schon gängige
Praxis war, steht nun auf solider Rechtsgrundlage: Die Geldhäuser
können unter Verweis auf einen grob fahrlässigen Umgang des Kunden
mit seiner Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) die Erstattung
des Geldbetrages verweigern, so die Richter. Für
Verbraucherschützer ist das Urteil ein rotes Tuch. Den Kunden sei
nun zu einem noch behutsameren Umgang mit der EC-Karte zu
raten.
Geklagt beim BGH hatte eine Duisburgerin, deren EC-Karte im
Sommer 2000 auf einem Stadtfest samt Portemonnaie gestohlen worden
war. Die Kriminellen hoben mit der Karte am Bankautomaten insgesamt
1000 Euro ab. Bei der Eingabe der PIN gab es keinen Fehlversuch.
Die Bank war deshalb davon ausgegangen, dass die Frau ihre PIN
nicht sorgfältig verwahrt beziehungsweise geheimgehalten hatte. Die
Richter folgten dieser Auffassung.
EC-Karten-Inhaber aus Deutschland müssen demnach erst recht auf
der Hut sein, wenn sie ihre Urlaubskasse an den Bankautomaten der
Insel auffrischen wollen. Sollte sich an dem Gerät nichts tun,
steckt vielleicht ein manipulierter Aufsatz im Kartenschlitz – auch
„libanesischer Schleifentrick” genannt. Bietet dann noch ein
zufälliger Passant Hilfe an, ist Vorsicht geboten. Auf keinen Fall
sollte die PIN verraten oder noch einmal eingetippt werden. Meist
will der Lump dem Bankkunden auf die Finger schauen. Gibt der Kunde
auf und geht davon, zieht der Dieb die Bankkarte aus dem Automaten
und macht sich mit fremdem Geld einen schönen Tag.
Aber es soll auch noch ausgefeiltere Methoden geben. Im Frühjahr
nahm die Polizei am Flughafen eine Gruppe von Osteuropäern fest.
Sie hatte High-Tech-Geräte dabei, die – so die Polizei – ein Klonen
von Karten und das Ausspionieren der PIN-Nummer mittels einer
aufgesetzten Tastatur möglich gemacht hätten.
Ferner wurden Fälle bekannt, bei denen die Geheimnummer mit
Hilfe von Minikameras ausspioniert und dann die Karte entwendet
wurde. Auch in solchen Fällen müssen die Opfer damit rechnen, ihr
Geld zu verlieren.
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