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Eigentlich sollte eine Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger in Spanien eine völlig unproblematische Angelegenheit sein, denn eigentlich brauchen sie nur noch wenige. Diese Information mag zwar noch nicht zu allen spanischen Beamten vorgedrungen sein, aber Tatsache ist, dass beispielsweise ein gültiger Reisepass für die meisten rechtlichen und bürokratischen Angelegenheiten ausreicht. Und in Verbindung mit einer Meldebescheinigung kann auch der Wohnsitz ganz legal nachgewiesen werden.

Aber ganz so problemlos ist die Sache mit der Residencia dann doch nicht. Und die Beschwerden derer, die den spanischen Personalausweis für Ausländer aus welchen Gründen auch immer gerne haben möchten, häufen sich. Von Schikanen, Behördenwillkür, untragbaren Zuständen bei den dafür zu konsultierenden Behörden und langen Wartezeiten bis zum Erhalt des Dokuments ist die Rede. Viel Lärm und Aufregung um eine Identitätsbescheinigung, die viele zumindest offiziell nicht mehr bräuchten.

Am 14. Februar 2003 verabschiedete das spanische Kabinett das so genannte Real Decreto 178/2003. Demzufolge können sich in Spanien Bürger der EU frei niederlassen. Wer in Spanien selbstständig tätig ist, in einem Arbeitsverhältnis steht oder eine Ausbildung absolviert, benötigt keine Residencia mehr. Auch die zu diesem Personenkreis gehörenden Familienangehörigen sind von der Pflicht einer Aufenthaltsgenehmigung befreit.

Für die meisten EU-Rentner und Personen, die kein Einkommen nachweisen können, bleibt dagegen die Residenciapflicht bestehen, falls sie sich länger als ein halbes Jahr am Stück in Spanien aufhalten wollen.

Angesichts dessen, dass Spanier, die in Deutschland länger als drei Monate arbeiten wollen, immer noch bei der deutschen Ausländerbehörde vorsprechen müssen, eine fortschrittliche Regelung.

Und dennoch. Obwohl im Prinzip abgeschafft, ist es nach wie vor vorteilhaft, sich mit der scheckkartengroßen Plastikkarte auszuweisen. Sie ebnet einem immer noch manch bürokratischen Weg, der mit einem EU-Reisepass nur schwer zu begehen ist. Und sei es nur die Mitgliedschaft in einem Videoclub zu beantragen, von Bankkrediten oder Leasingverträgen ganz abgesehen. Außerdem gibt es mit einer Balearenadresse in der Residencia keine lästigen Diskussionen bei Reedereien und Fluggesellschaften. Der Anspruch auf einen 33-prozentigen Inselrabatt bei Verbindungen zum spanischen Festland ist damit manifestiert.

Aber immer mehr EU-Bürger stellen sich die Frage, ob der Aufwand eine Residencia sein Eigen zu nennen, in einem vernünftigen Verhältnis zu dem damit verbundenen Nutzen steht. Die Zustände auf den mit der Abwicklung des Antragsverfahrens verantwortlichen Behörden sind chaotisch. Die Warteschlangen sind lang.

Um den Andrang auf die vor allem bei Menschen aus nicht EU-Staaten begehrten und mitunter lebenswichtigen Papiere besser bewältigen zu können, ist die Ausländerbehörde vor rund einem Jahr von Palmas Zentrum ins Industriegebiet gleich neben das Messegelände gezogen. Alles sollte besser und schneller werden.

Kritiker sprechen jedoch davon, dass damit das Elend lediglich an den Stadtrand verlagert worden sei.
Im Gebäude der dortigen "Administración periférica del estado" herrscht eine Zweiklassen-Gesellschaft. EU-Antragsteller können die an manchen Tagen nicht enden wollende Schlange mit Menschen aus der restlichen Welt, die sich stundenlang bei jedem Wetter die Füße in den Bauch stehen, umgehen und sich direkt links durch die Haupthalle hindurch, am Treppenhaus vorbei in die kleine Schlange vor Zimmer 20 stellen, das zur leichteren Orientierung mit einer großen, auf das A4-Papier kopierten 2 gekennzeichnet ist. Vorrausgesetzt, der diensthabende Wachmann kennt den EU-Schalter und schickt einen nicht wieder aus der Schlange zurück, ist dies ein Privileg, um das man von vielen hundert Augenpaaren beneidet wird.