Eigentlich sollte eine Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger in
Spanien eine völlig unproblematische Angelegenheit sein, denn
eigentlich brauchen sie nur noch wenige. Diese Information mag zwar
noch nicht zu allen spanischen Beamten vorgedrungen sein, aber
Tatsache ist, dass beispielsweise ein gültiger Reisepass für die
meisten rechtlichen und bürokratischen Angelegenheiten ausreicht.
Und in Verbindung mit einer Meldebescheinigung kann auch der
Wohnsitz ganz legal nachgewiesen werden.
Aber ganz so problemlos ist die Sache mit der Residencia dann
doch nicht. Und die Beschwerden derer, die den spanischen
Personalausweis für Ausländer aus welchen Gründen auch immer gerne
haben möchten, häufen sich. Von Schikanen, Behördenwillkür,
untragbaren Zuständen bei den dafür zu konsultierenden Behörden und
langen Wartezeiten bis zum Erhalt des Dokuments ist die Rede. Viel
Lärm und Aufregung um eine Identitätsbescheinigung, die viele
zumindest offiziell nicht mehr bräuchten.
Am 14. Februar 2003 verabschiedete das spanische Kabinett das so
genannte Real Decreto 178/2003. Demzufolge können sich in Spanien
Bürger der EU frei niederlassen. Wer in Spanien selbstständig tätig
ist, in einem Arbeitsverhältnis steht oder eine Ausbildung
absolviert, benötigt keine Residencia mehr. Auch die zu diesem
Personenkreis gehörenden Familienangehörigen sind von der Pflicht
einer Aufenthaltsgenehmigung befreit.
Für die meisten EU-Rentner und Personen, die kein Einkommen
nachweisen können, bleibt dagegen die Residenciapflicht bestehen,
falls sie sich länger als ein halbes Jahr am Stück in Spanien
aufhalten wollen.
Angesichts dessen, dass Spanier, die in Deutschland länger als
drei Monate arbeiten wollen, immer noch bei der deutschen
Ausländerbehörde vorsprechen müssen, eine fortschrittliche
Regelung.
Und dennoch. Obwohl im Prinzip abgeschafft, ist es nach wie vor
vorteilhaft, sich mit der scheckkartengroßen Plastikkarte
auszuweisen. Sie ebnet einem immer noch manch bürokratischen Weg,
der mit einem EU-Reisepass nur schwer zu begehen ist. Und sei es
nur die Mitgliedschaft in einem Videoclub zu beantragen, von
Bankkrediten oder Leasingverträgen ganz abgesehen. Außerdem gibt es
mit einer Balearenadresse in der Residencia keine lästigen
Diskussionen bei Reedereien und Fluggesellschaften. Der Anspruch
auf einen 33-prozentigen Inselrabatt bei Verbindungen zum
spanischen Festland ist damit manifestiert.
Aber immer mehr EU-Bürger stellen sich die Frage, ob der Aufwand
eine Residencia sein Eigen zu nennen, in einem vernünftigen
Verhältnis zu dem damit verbundenen Nutzen steht. Die Zustände auf
den mit der Abwicklung des Antragsverfahrens verantwortlichen
Behörden sind chaotisch. Die Warteschlangen sind lang.
Um den Andrang auf die vor allem bei Menschen aus nicht
EU-Staaten begehrten und mitunter lebenswichtigen Papiere besser
bewältigen zu können, ist die Ausländerbehörde vor rund einem Jahr
von Palmas Zentrum ins Industriegebiet gleich neben das
Messegelände gezogen. Alles sollte besser und schneller werden.
Kritiker sprechen jedoch davon, dass damit das Elend lediglich
an den Stadtrand verlagert worden sei.
Im Gebäude der dortigen "Administración periférica del estado"
herrscht eine Zweiklassen-Gesellschaft. EU-Antragsteller können die
an manchen Tagen nicht enden wollende Schlange mit Menschen aus der
restlichen Welt, die sich stundenlang bei jedem Wetter die Füße in
den Bauch stehen, umgehen und sich direkt links durch die
Haupthalle hindurch, am Treppenhaus vorbei in die kleine Schlange
vor Zimmer 20 stellen, das zur leichteren Orientierung mit einer
großen, auf das A4-Papier kopierten 2 gekennzeichnet ist.
Vorrausgesetzt, der diensthabende Wachmann kennt den EU-Schalter
und schickt einen nicht wieder aus der Schlange zurück, ist dies
ein Privileg, um das man von vielen hundert Augenpaaren beneidet
wird.
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