Es liest sich so schön: „Die Regierung schafft die
Residencia-Pflicht für EU-Bürger ab.” Ebenfalls in den Genuss des
am 14. Februar vom spanischen Kabinett verabschiedeten Gesetzes
kommen die Bürger Norwegens, Islands, Liechtensteins und die
Schweizer Eidgenossen. Fortan müsse der EU-Bürger nur seinen
Reisepass bei sich haben (als in Deutschland Abgemeldeter besteht
kein Anspruch mehr auf einen Personalausweis), der für sämtliche
Rechtsgeschäfte wie Hauskauf ausreiche. Betroffen von der Regelung
seien Arbeitnehmer, Selbstständige und Studenten. Rentner müssen
demnach weiter so manchen Vormittag in der Schlange vor der
Delegación de Gobierno in Palma verbringen.
Bei der Deutschen Botschaft in Madrid gibt man sich verhalten
optimistisch. „Vielleicht gilt die neue Regelung bereits,
vielleicht tritt sie auch erst in ein paar Monaten in Kraft”, sagt
Rechtsexperte Klaus Burmann. Das Einzige, was derzeit festzustehen
scheint, ist die nachteilige Regelung für Rentner und all jene
Personen, die kein eigenes Einkommen nachweisen können. Allerdings
warte man noch auf die genauen „Ausführungsvorschriften, die klären
sollen, wie unter den Personengruppen unterschieden werden soll”.
Auch sei noch nicht ganz klar, wie letztendlich kontrolliert werde.
„Wir fischen da noch im Trüben.” Wie immer es auch kommen mag,
Burmann rechnet damit, dass in den ersten Monaten noch viele Fragen
auftauchen werden. Allerdings: „In einem Jahr dürfte das Thema
erledigt sein.” Ein simpler Eintrag ins Gemeinderegister (Padrón)
dürfte für Residenten dann genügen.
Das neue Gesetz geht auf eine Absichtserklärung vom Sommer 2000
zurück, in der sich Spanien, Frankreich, Italien und Deutschland
auf die Beseitigung der Aufenthaltgenehmigung einigten. Bislang
musste jeder, der sich länger als 183 Tage im Jahr in Spanien
aufhält, eine solche Residencia beantragen.
Übrigens: „Der Wegfall der Residencia-Pflicht hat nichts mit der
Steuernummer NIE zu tun”, sagt der Vizekonsul des Konsulats in
Palma, Helge Holleck. Diese müsse weiter beantragt werden. Und:
Auch Spanier in Deutschland brauchen (noch) eine
Aufenthaltsgenehmigung.(rad)
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