Nach Ansicht des EU-Kommissars Fritz Bolkenstein stellt die
balearische Ökotaxe keine Doppelbesteuerung dar. Dies erklärte er
auf eine Anfrage des spanischen Europaabgeordneten Carlos Ripoll
(PP). Unterdessen bereiten Hoteliers rund 100 Tage nach
Inkrafttreten der umstrittenen Abgabe eine Verwaltungsklage vor. Im
September wird die erste Überweisung an das balearischen Finanzamt
fällig.
Der Europaabgeordnete Ripoll hatte sich mit der grundlegenden
Frage, ob das Abkassieren einer Übernachtungssteuer eine Kollision
mit der Mehrwert– und Gewerbesteuer und somit eine unerlaubte
Doppelbesteuerung darstellt, an die Europäische Union gewandt. Dass
dem nicht so sei, beschied ihm der EU-Kommissar Bolkenstein in
einem Antwortschreiben Anfang der Woche.
„Die Ökosteuer hat keine grundlegenden Gemeinsamkeiten mit der
Mehrwert– und Gewerbesteuer und ist somit durchaus mit diesen
kompatibel.” Sie sei vielmehr dadurch gekennzeichnet, dass sie
gezielt im touristischen Übernachtungssektor angewandt wird und in
keinem proportionalem Verhältnis zur erstandenen Leistung
stehe.
Der balearische Finanzminister Joan Mesquida (PSOE) reagierte
auf die Stellungsnahme aus Brüssel verständlicherweise positiv,
wenn auch wenig überrascht. „Wir haben schon immer gesagt, dass die
Ökosteuer mit keiner anderen Abgabe kollidiert.”
Das lange Justizgefecht zwischen den Hoteliers und der
PP-regierten Zentralregierung auf der einen, und dem balearischen
Fortschrittspakt auf der anderen Seite wird die Einschätzung aus
Brüssel kaum beeinflussen. Während mit einem Urteil des Obersten
Gerichts Spaniens erst in zwei bis drei Jahren zu rechnen ist,
bereiten die meisten Hoteliers derzeit eine Verwaltungsklage gegen
die erste Zahlungsaufforderung im September vor.
„Die Mehrheit von uns ist dafür, das Geld nicht an das
Finanzamt, sondern auf ein notarielles Anderkonto zu überweisen”,
beschreibt der Präsident des Hotelverbands Playa de Palma, Jordi
Cabrer, die Stimmung seiner Kollegen. Sollte nämlich das Urteil des
Obersten Gerichts für sie positiv ausfallen, wäre es sehr
umständlich, das Geld von der Verwaltung zurückerstattet zu
bekommen. Im anderen Falle ginge der auf dem Anderkonto
angesammelte Betrag an die Finanzbehörden.
Nach Ansicht der PP ist die Ökosteuer nicht nur ein rechtliches
Problem, sondern auch ein Imageproblem. „Im Ausland ist dadurch der
Eindruck entstanden, dass man mit der Steuer die Touristen für die
begangenen Sünden der balearischen Umweltpolitik bestrafen
will.”
EU-Kommissar Bolkenstein stimmt ihm hier indirekt zu. Der
Begriff Ökosteuer sei nicht gerechtfertigt, denn hier gelte nicht
die EU-Logik: „Wer sündigt, der zahlt.”
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