Das zweijährige Kind, das vergangene Woche irrtümlich mit
„flüssigem Ecstasy” vergiftet wurde, ist nach Angaben der Mutter
wohlauf. Die Frau, die als Putzfrau tätig ist, hatte das Kind mit
zur Arbeit genommen. Als die Kleine Durst hatte, gab sie ihr von
einer Wasserflasche zu trinken, die sich im Kühlschrank einer
Wohnung im Viertel El Terreno in Palma befand.
Der Besitzer der Wohnung, der eine After-Hour-Bar betreibt,
sowie ein Diskjockey wurden festgenommen und gegen Kaution wieder
auf freien Fuß gesetzt. Die Männer betonen, die Flüssigkeit (in der
Flasche befanden sich etwa 20 Zentiliter) sei für den privaten
Gebrauch bestimmt gewesen. Auf der Flasche seien zwei Hinweise
„Nicht trinken” angebracht gewesen.
Bei „flüssigem Ecstasy” handelt es sich um
Gamma-Hydroxybuttersäure (Ghb). Ghb wird seit den 60er Jahren
synthetisch hergestellt. Es diente als Narkosemittel und wurde in
Bodybuilderkreisen als verbotenes Dopingmittel eingesetzt. Seit den
90ern wird es als Partydroge benutzt. In Deutschland fällt es seit
dem 1. März 2002 unter das Betäubungsmittelgesetz.
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