Das Umweltministerium in Madrid kann keine Projekte an der Küste
der Balearen realisieren, ohne vorher die Zustimmung der
Inselregierung und der betroffenen Gemeinde einzuholen. Diese
Kompetenzen hat der oberste spanische Gerichtshof jetzt der
Provinzregierung zugestanden.
Höchstrichterlich ist damit über eine Klage entschieden worden,
die 1994 von der damaligen PSOE-geführten Zentralregierung gegen
das Dekret zur Verwaltung der Küste einreicht wurde. Erlassen hatte
es seinerzeit die PP-Regierung der Balearen. Ironie der Geschichte:
Weil sich die politischen Vorzeichen in Madrid und auf der Insel
geändert haben, muss der spanische Umweltminister Jaume Matas,
einst Regierungschef der Balearen, nun fürchten, dass seine
Vorhaben vom jetzt amtierenden Fortschrittspakt abgeblockt
werden.
Zwar beeilte sich der Staatssekretär im Umweltministerium für
die Küstenverwaltung, Onofre Rullán, zu versichern, man werde
„niemals die Investitionen zurückweisen, die Madrid hier zu tätigen
gedenkt”. Aber fortan seien, so Rullán weiter, alle Alleingänge
ohne vorherige Einbeziehung der Inselregierung ungesetzlich.
Die Verpflichtung zum Konsens zwischen den beiden Regierungen
droht nun, Projekte der Zentralregierung zu Fall zu bringen. Den
geplanten Paseo Marítimo in Colònia Sant Jordi etwa, den Minister
Matas unbedingt bauen und die Umweltbehörde in Palma unbedingt
verhindern will. Auf der Kippe stehen damit auch 150 Ankerplätze am
Cap Formentor, der Bau einer sechs Kilometer langen Flaniermeile
zwischen S'Estanyol und Sa Rapita im Süden Mallorcas sowie ein
umstrittener Radweg auf Ibizas Nachbarinsel Formentera.
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