Zwei Hieronymitinnen im Kloster Sant Jeroni in Palma, das sie 2014 verlassen haben. | Joan Torres

TW
0

Geht es um irdische Güter, ist es selbst bei spirituellen Gemeinschaften mit dem Frieden nicht weit her. Auf Mallorca standen sich das Bistum und der Orden der Hieronymitinnen vor Gericht gegenüber. Beide Seiten beanspruchen das Kloster Santa Elisabet in Palma, besser bekannt als Sant Jeroni, als ihr Eigentum. In erster Instanz erhielt nun das Bistum recht.

Das Gebäude, um das sich Nonnen und Bistum so erbittert streiten, steht seit 2014 leer, die zuletzt verbliebenen fünf Nonnen zogen zu ihren Schwestern nach Inca. Zugleich forderten sie bei der Diözese eine Eigentumsbescheinigung an, um ihr Kloster als Besitz registrieren zu lassen.

Ähnliche Nachrichten

Statt dessen ließ der damalige Bischof Javier Salinas das Kloster mit seinen drei Grundstücken als Eigentum der Diözese eintragen. Das wiederum brachte die Nonnen auf die Palme - und vor den Kadi. Ihre Anwältin warf dem Bistum Betrug, Rechtsmissbrauch und Unredlichkeit vor. Es sei unbestritten, dass die Hieronymitinnen 500 Jahre lang in dem Kloster gelebt hätten, und nicht einzusehen, dass die Konvente der Franziskanerinnen und Klarissinnen auf den Namen der Nonnen registriert sei, Sant Jeroni jedoch nicht.

Vor Gericht wog ein Dokument des Bistums jedoch schwerer: Das Kloster taucht bereits in einem Inventar von 1865 als Eigentum der Diözese auf. Es sei dem Orden nur geliehen worden, so der Anwalt des Bistums. Die letzte Messe ist in diesem Streit aber noch nicht gelesen: Vor dem Landgericht können die Nonnen in Berufung gehen.

(aus MM 3/2017)