Seit seiner Gründung hat sich der ABINI-Verband, gemeinsam mit anderen Akteuren der Branche, kontinuierlich für die Schaffung dieses offiziellen Registers eingesetzt. Ziel war es, mehr Transparenz und Sicherheit in einen Sektor zu bringen, der einen wesentlichen Teil der balearischen Wirtschaft ausmacht.
Die Forderung nach einem solchen Register wurde nun durch die Verabschiedung des Gesetzes "3/2024 über dringende Maßnahmen im Bereich Wohnen" umgesetzt, das am 3. Mai in Kraft trat. In den ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes wird die Schaffung dieses offiziellen Registers für Immobilienmakler sowie die damit verbundenen Anforderungen geregelt.
Hans Lenz, Präsident von ABINI, erklärt: "Dieses Register ist ein entscheidender Schritt für die Professionalisierung des Immobilienmarktes auf den Balearen. Unsere Vereinigung wurde mit dem Ziel gegründet, sicherzustellen, dass Immobilienmakler die notwendigen Standards erfüllen, um die Verbraucher zu schützen und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu erhöhen."
Pflicht zur Registrierung: Mehr Sicherheit für Käufer und Verkäufer
Die Eintragung in das Register ist nun für alle Immobilienmakler, die auf den Balearen tätig sind, verpflichtend. Durch diese Maßnahme wird sichergestellt, dass alle registrierten Unternehmen den rechtlichen, professionellen und ethischen Anforderungen entsprechen. Für Käufer und Verkäufer bedeutet dies eine zusätzliche Sicherheit: Sie können darauf vertrauen, dass sie mit Maklern zusammenarbeiten, die über die erforderliche Akkreditierung und Expertise verfügen.
Frist für die außergewöhnliche Anmeldung
Am 9. November endete die Frist für die "außerordentliche Anmeldung", die über sechs Monate hinweg geöffnet war, seit das Gesetz veröffentlicht wurde. Ab sofort sind alle Immobilienmakler verpflichtet, ihre Registrierungsnummer im offiziellen Immobilienmaklerregister der Balearen (ROAIB) öffentlich sichtbar zu machen – sei es in ihren Büros, auf der Website oder in der Werbung. Darüber hinaus müssen Makler die Daten ihrer Haftpflichtversicherung sowie der Kautionsversicherung in den Verträgen mit ihren Kunden angeben.
Strafe für illegale Angebote und unlautere Praktiken
Das Arbeiten als Immobilienmakler auf den Balearen ohne die vorgeschriebene Registrierung wird künftig als illegale Tätigkeit betrachtet. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Diese reichen von 3001 bis 30.000 Euro und können bis hin zu einer vorübergehenden Suspendierung der Zulassung führen. Auch unlautere Praktiken wie das Anbieten von Immobilien ohne korrekte Registrierung werden als wettbewerbswidrig und unzulässig eingestuft.
Vorteile für den Immobilienmarkt auf den Balearen
Für den Immobilienmarkt insgesamt bedeutet die Einführung des offiziellen Registers einen wichtigen Schritt hin zu mehr Vertrauen und Sicherheit. Das Register gewährleistet, dass alle Makler die nötigen rechtlichen Anforderungen erfüllen und sich mit den komplexen Vorgaben des Marktes bestens auskennen. Käufer und Verkäufer profitieren gleichermaßen von der erhöhten Transparenz und dem Schutz vor betrügerischen Praktiken. So wird ein Markt geschaffen, der nicht nur fairer ist, sondern auch das Vertrauen in einen der wichtigsten Wirtschaftszweige der Insel stärkt.
ABINI begrüßt die Einführung des Registers als großen Erfolg und Meilenstein auf dem Weg zur weiteren Professionalisierung des Immobilienmarktes auf den Balearen. Die Vereinigung dankt in einer Mitteilung vor allem der Balearen-Regierung, dem Verband der Immobilienmakler und allen anderen beteiligten Institutionen für die hervorragende Zusammenarbeit während des gesamten Prozesses.
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