Ist die Immobilie von Okupas besetzt, ist es besser, wenn der Eigentümer der Immobilie Angebote seitens der Besetzer zur Übernahme der Gemeinschaftskosten oder der Nebenkosten ausschlägt. Zwar würde das die Unkosten senken, aber „dies wäre nachteilig, da solche Zahlungen später zur Rechtfertigung der Hausbesetzung herangezogen werden könnten“, so die Agentur ANA.
Weiterhin heißt es, dass Hausbesetzern nicht der Strom abgestellt werden darf, „weil das als Straftat angesehen werden könnte“. Des Weiteren rät die Agentur, dass Eigentümer ihre ungenutzte Immobilie in Spanien nicht leerstehen lassen sollten. Es handelt sich um die die Objekte, die von Hausbesetzern ins Visier genommen werden und am ehesten besetzt werden.
Zudem sind leerstehende Immobilien in Spanien auch diejenigen, bei denen es am längsten dauert, die Hausbesetzer wieder loszuwerden. Statt Leerstand ist es also besser, die „Immobilie zu vermieten oder vorübergehend an Familienmitglieder abzugeben“, so die Agentur. Der Einbau einer Alarmanlage ist ebenfalls empfehlenswert, weil die sofortige Meldung über das illegale Eindringen durch Hausbesetzer an die Polizei das Begehen einer Straftat bestätigen würde und die Ordnungshüter ohne richterliche Genehmigung handeln könnten. ANA rät außerdem, Nachbarn darüber zu informieren, dass die immobilie zeiteise nicht bewohnt ist. Diese könnten die polizei benachhrichtigen, wenn sie merkwürdige Beobachtungen machen.
Egal ob es sich bei der Hausbesetzung um einen festen Wohnsitz oder eine Zweitwohnung handelt, sollte auf Mallorca immer eine sofortige Räumungsverfügung beantragt werden, die die Dringlichkeit und Notwendigkeit belegt, damit die Gerichteschnell handeln können.
Zum Schutz vor Hausbesetzern wird außerdem empfohlen, dass Eigentümer in Spanien über einen Nachweis verfügen sollten, aus dem hervorgeht, dass die Immobilie zum Verkauf oder zur Vermietung steht. „Diese Akkreditierung könnte die Dringlichkeit und Notwendigkeit der vorsorglichen Räumung rechtfertigen, die mit der Klage beim Richter beantragt wird“, so ANA.
Egal ob es sich bei der Hausbesetzung um einen festen Wohnsitz oder eine Zweitwohnung handelt, sollte auf Mallorca immer eine sofortige Räumungsverfügung beantragt werden, die die Dringlichkeit und Notwendigkeit belegt, damit die Gerichteschnell handeln können.
1 Kommentar
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Auf die spanische Justiz würde ich bei einer Hausbesetzung nicht warten, sondern den 6 Freunden meines columbianischen Gärtners jeweils 100 € in die Hnad drücken, auf dass sie mir die Plage wieder vom Leib halten.