Die aus Linksparteien zusammengesetzte balearische Regierung erschwert den Bau von Gebäuden auf sogenanntem „Suelo rústico” (ländlicher Grund) erheblich. Auch ein Augenmerk wird dabei auf Swimmingpools gerichtet, für die besondere Vorgaben gelten sollen. Ein entsprechendes Dekret, das mallorcaweit 51.760 Hektar Land unter besonderen Schutz stellt, wurde vom Regional-Parlament bestätigt.
Bau von Pools und Häusern auf „Suelo rústico” wird erschwert
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3 Kommentare
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sven@ das sehe ich ganz anders. Wer zu dämlich ist und nur von Heute auf Morgen wegen eines unkalkulierbaren schnellen Profites unterwegs ist, muss sich doch nicht um seinen Reinfall nachher ärgern. Wer clever ist baut sich eine Ausstiegsklausel ein. Vor allem Abschlagszahlung gemäß Vertragserfüllung bzw. Projektfortschritt. Besonder wichtig die Grundbuchüberprüfung durch einen Gestoria, da nur diese ein Einsichtsrecht haben. Nicht wie in Deutschland. Denn dort könnten Grundschulden Dritter, auch Behörden, eingetragen sein die man mitkauft.
Da gibt es wohl andere Prioritäten als der Bau von Pools und Häusern.
Da ist es wieder, die Unberechenbarkeit. Es ist wirklich verdammt schwer, hier längerfristig zu planen. Es werden von heute auf morgen Gesetzte verabschiedet, je nach Geschmack des Tages, und sind dann sofort gültig. Wir hatten ein Haus gebaut und finanziert, und alles durchhgerechnet mit Einahmen aus der Ferienvermietung. Kaum war der Rohbau fertig, schwupp-de-wupp, keine Vermietlizenzen in den ersten 5 Jahren nach Fertigstellung. Und dann auch nur vielleicht, und dann auch nur für ein horrendes!! Geld.Ähnlich wird es Menschen gehen, die Grundstück gekauft haben oder besitzen, die eigentlich jetzt Bauen wollten. Pech gehabt, und das Land ist so gut wie nichts wert.Also warten bis 2023....und hoffen. Die Inselregierung hat keine Ahnung, wie sehr diese Flatterhaftigkeit M;enschen an den Rand des Ruines bringen kann. Aber das zählt ja nicht, der kurzfristige, politische Gewinn ist anscheinend wichtiger. Ich habe auch meine Zweifel an der Verfassungsmässigkeit, auch unter EU-Recht.