Palmas Banken und Bauträger besitzen zahlreichen Wohnungen, die infolge der Immobilienkrise von den säumigen Hypothekennehmern in den Besitz der Unternehmen übergingen. | Pere Bota

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Banken und Bauträger, die ihre Wohnungen länger als zwei Jahre leer stehen lassen, müssen die Immobilie an die Balearen-Regierung für drei Jahre abtreten. Das sieht ein Gesetzentwurf vor. Die Ministerium für Bauwesen darf die Wohnung dann drei Jahre lang vermieten. Auf diese Weise sollen "würdige" Lebensmöglichkeiten für Menschen auf Wohnungssuche geschaffen werden. Bauträger und Unternehmer, die sich weigern, ihren Immobilienepark für dieses Verfahren registrieren zu lassen, müssen mit Geldstrafen in Höhe von 30.000 Euro rechnen. Als Leerstand wird angesehen, wenn in der Wohnung zwei Jahre lang keine Gas, Wasser oder Strom verbraucht wurde.

Der Gesetzentwurf liegt derzeit für einen Monat öffentlich aus, berichtete die spanische Tageszeitung Ultima Hora am Donnerstag. Die sozialistische Balearen-Regierung will mit dem Vorhaben die negativen Folgen der zurückliegenden Immobilienkrise abmildern. Privateigentümer seien von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen. 

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Weiter sieht der Gesetzentwurf vor: Eigentümer von Sozialwohnungen dürfen, sofern sie die Immobilie nach Inkrafttreten des Gesetzes erwerben, diese später nicht an Dritte weiterverkaufen. Die Sozialwohnung wird danach wieder von der Regionalregierung zum dann geltenden Schätzwert rückerworben. Ferner werden Inspektoren darüber wachen, dass die Immobilien einzig zum Wohnen genutzt werden. In der Vergangenheit waren Fälle bekannt geworden, in denen Sozialwohnungen als Bordelle dienten. Bei Verletzung der Vorgaben werden Geldstrafen in Höhe von 90.000 Euro fällig. 

Banken sollen ferner säumige Kreditnehmer nicht mehr aus der Wohnung weisen dürfen. Den Bewohnern seien Mietverträge anzubieten. Die Wasser- Elektrizitätswerke müssen ferner die Sozialbehörden informieren, bevor sie säumigen Wohnungsinhabern die Versorgung abschalten.