Sowohl Ferienvermietungen als auch Langzeitvermietungen müssen beim Finanzamt auf Mallorca angegeben werden. | Foto: Josep Bagur Gomila
Mallorca07.04.16 08:58
Wer eine Wohnung über das Internet vermietet, muss die Einnahmen in seiner Steuererklärung angeben. Der Direktor der spanischen Finanzdirektion, Rufino de la Rosa, erklärte zum Start der diesjährigen Steuerkampagne, dass die Finanzämter erstmals über eigene Daten von jenen Immobilienbesitzern verfügten, die ihre Wohnungen auf Internetportalen anbieten.
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