Sowohl Ferienvermietungen als auch Langzeitvermietungen müssen beim Finanzamt auf Mallorca angegeben werden. | Foto: Josep Bagur Gomila

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Wer eine Wohnung über das Internet vermietet, muss die Einnahmen in seiner Steuererklärung angeben. Der Direktor der spanischen Finanzdirektion, Rufino de la Rosa, erklärte zum Start der diesjährigen Steuerkampagne, dass die Finanzämter erstmals über eigene Daten von jenen Immobilienbesitzern verfügten, die ihre Wohnungen auf Internetportalen anbieten.

Konkrete Portale nannte de la Rosa nicht. Seine Behörde habe keine Fremddaten erhalten, sondern eigene Daten erhoben.

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Die Finanzbehörden machen dieses Jahr explizit darauf aufmerksam, dass jegliche Einkünfte durch die Online-Vermietung von Wohnungen (egal ob Langzeit- oder Ferienvermietung) gemeldet werden müssen. "Wir erinnern daran, dass die Zahlungen bei der Steuererklärung anzugeben sind, genau wie jegliche Art von Einkünften, die versteuert werden müssen, und nicht automatisch beim Finanzamt vorliegen," sagte Rufino de la Rosa gegenüber den Medien

Betroffen seien alle Immobilienbesitzer in Spanien, die im Jahr 2015 ihre Besitztümer vermietet hatten und daraus Einnahmen erzielten.

Auf Mallorca und den Schwesterinseln, wo die Ferienvermietung in den vergangenen Jahren enorm gestiegen ist, geht die Vereinigung der touristischen Immobilienbesitzer (Aptur) von rund 50.000 vermieteten Ferienwohnungen aus. (somo/as)