Nach viel Hin und Her in den vergangenen Wochen hat der Oberste Gerichtshof auf Mallorca jetzt entschieden, dass die millionenschwere Zahlung an den deutschen Unternehmer Matthias Kühn (r.) veranlasst werden soll. Auf diesem Archivbild ist er mit der britischen Schauspielerin Liz Hurley zu sehen. | Patricia Lozano

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Nach wochenlangem Hin und Her kommt in den Rechtsstreit um den deutschen Unternehmer und einstigen Immobilien-Mogul Matthias Kühn auf Mallorca wieder Bewegung. Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat jetzt entschieden, dass die Auszahlung der 96 Millionen Euro Entschädigung an Kühn veranlasst werden soll.

Mittlerweile, so die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora", liege das Geld bereits beim Handelsgericht in Palma. So wird immer wahrscheinlicher, dass die Rekordsumme zeitnah auf dem Konto des Deutschen eingehen könnte, berichtet die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" am Mittwoch. Zugesprochen wurde die Summe Birdie Son Vida, einem Unternehmen der einstigen Kühn-Gruppe.

Das Geld war bereits vor Wochen fristgerecht von der Balearen-Regierung gezahlt worden – aber nicht direkt an Matthias Kühn beziehungsweise Birdie Son Vida, sondern auf ein Treuhandkonto der balearischen Justiz. Dort lagen die Millionen, während sich der Deutsche dem Vorwurf von Steuerdelikten stellen musste. Die Steuerbehörden hatten die Hoffnung, aus der auf dem Treuhandkonto liegenden Summe mögliche Steuerschulden der Kühn-Gruppe begleichen zu können.

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Wochenlang waren die 96 Millionen Euro deshalb einbehalten worden, weil das Geld zur Begleichung der Schulden der diversen Unternehmen des gebürtigen Hamburgers verwendet werden sollte, die sich derzeit in Insolvenzverfahren befinden. Dieser Vorstoß der Steuerbehörden wurde jetzt allerdings vom Gerichtshof abgelehnt – eine weitere Einbehaltung der Summe sei nicht mehr zu rechtfertigen.

Die Balearen-Regierung hatte die 96 Millionen Euro als Entschädigung an Kühn zahlen müssen, da die Verwaltung vor gut 15 Jahren ein Bauprojekt für die Wohnsiedlung Muleta II in Sóller (über das Unternehmen Birdie Son Vida) untersagt hatte. Fließt die Entschädigung jetzt an Birdie Son Vida, könnten allenfalls Gläubiger dieses Unternehmens befriedigt werden, allerdings nicht Gläubiger anderer Kühn-Unternehmen, da das Gericht eine Bündelung der Schulden ebenfalls abgelehnt hat.

Im März war bekannt geworden, dass der Deutsche diese Rekord-Entschädigung von einem Gericht zugesprochen bekommen hatte – nach jahrelangem Rechtsstreit. Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt, unter anderem, weil die Balearen-Regierung für die Zahlung einen Kredit aufnehmen musste.