Die Corona-Schutzimpfung war eine Empfehlung der Gesundheitsbehörden. | Tim Reckmann / pixelio.de

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Wusste er, was er tat, oder nicht? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht Wolfratshausen (nahe München) beschäftigt. Ein Mann hatte im Oktober 2021 gefälschte Corona-Impfpässe per Post nach Palma de Mallorca geschickt. Ihm konnte aber nicht nachgewiesen werden, dass er die Dokumente selbst gefälscht hatte. Er habe das Paket zwar verschickt, von den Pässen habe er aber nichts gewusst, sagte der Mann vor Gericht aus. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann angeklagt, in dem kurzen Prozess wurde er vergangene Woche dann aber freigesprochen. Dem 31-Jährigen konnte die Dokumentenfälschung nicht nachgewiesen werden.

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Er habe nur einem Bekannten einen Gefallen getan, erklärte der Angeklagte, der aus Geretsried nahe des Starnberger Sees stammt. Im Sommer 2021 habe ihn der Bekannte, der auf Mallorca lebt, in Deutschland besucht. Nachdem er einige Sachen vergessen hatte, bat er den 31-jährigen Angeklagten darum, ihm die Sachen per Post nachzuschicken. Ein Ladekabel, ein T-Shirt und eine Mütze waren in dem Paket, das der Mann bei der Post aufgab. Allerdings wurde es von einem Luftsicherheitskontrolleur geöffnet und in der Mütze tauchten Blanko-Impfpässe auf. Sie enthielten Aufkleber für Corona-Impfungen, aber keine Namen, berichtete der Kontrolleur.

Der Beschuldigte beteuerte vor Gericht: "Aber ich wusste nicht, was drin war", berichtet der Münchener Merkur. Und er habe auch nicht nachgeschaut, obwohl er gespürt habe, dass etwas in der Wollmütze versteckt war. "Ob der Geretsrieder von den Ausweisen gewusst hat? Ob er sie selbst hergestellt hat? Wir können es nicht nachweisen", erklärte der Richter gegenüber merkur.de. Daher wurde der Mann freigesprochen.