Spätestens Anfang 2023 greift in Spanien ein neues Tierschutzgesetz. | G. Lama
Hundebesitzer auf Mallorca wie im restlichen Spanien benötigen schon bald eine offizielle Bescheinigung darüber, dass sie ihre Vierbeiner sowohl artgerecht als auch nach den gesetzlichen Vorgaben halten. Ein entsprechende Verordnung wird derzeit im Zuge eines neuen nationalen Tierschutzgesetzes vom Parlament in Madrid auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll spätestens ab Januar 2023 erstmals greifen. Neben einem obligatorischen, kostenlosen "Führerschein" ist zudem eine eigene Haftpflichtversicherung für Hunde in Spanien vorgeschrieben. Frauchen oder Herrchen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund besitzen, haben für die Beantragung des "Führungszeugnisses" zwei Jahre Zeit. Für neue Hundebesitzer ist die Bescheinigung jedoch Grundvoraussetzung zur Haltung des Haustieres. Katzen sind von der Regelung ausgenommen. Vollkommen unklar ist allerdings noch, wo und wie die "Hunde-Führerscheine" ausgestellt werden sollen.
1 Kommentar
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Na endlich. Hat ja nun lange genug gedauert somit dem Hundewahnsinn auf der Insel einen Riegel vor zu schieben. Der Jahre lange Export von herrenlosen Hunden hat in DE nur zur Überfüllung der Tierheime geführt, da die Hunde nicht mehr sozialisierbar sind. - So ist zu hoffen, dass sich dadurch und auch durch den Chip die Zahl der verwilderten und ausgesetzten Tiere verringert.