Die Segelyacht des italienischen Modeclans Gucci, die "Creole", hat im Hafen von Palma, in den nautischen Klubs und an den Werften, häufig Station gemacht. Mehr noch: Bei der Familie des 2011 verstorbenen Kapitäns der Yacht handelt es sich um spanische Staatsbürger. Die Witwe und ihre zwei Kinder im Alter von 11 und 9 Jahren leben in Palma de Mallorca. Jetzt haben Gerichte der Insel den Anspruch der Familie auf Witwen- und Hinterbliebenenrente in erster und zweiter Instanz abgewiesen. Die Begründung: Spanische Gerichte seien für diesen Fall nicht zuständig.
Der Hintergrund: Der italienische Modeunternehmer Maurizio Gucci hatte die "Creole" 1983 erworben und renovieren lassen. Bei dem 1927 gebauten Edelschiff handelt es sich um das größte Rennboot seiner Klasse mit Holzrumpf. Die "Creole" misst 65 Meter und schafft unter vollen Segeln mehr als 14 Knoten Spitzengeschwindigkeit.
Von 1999 bis 2011 war der Ehemann der spanischen Klägerin Skipper auf dem historischen Segelboot. Das Schiff war nach dem gewaltsamen Tod Maurizio Guccis, der im Auftrag seiner Ex-Ehefrau von einem Killer erschossen worden war, an seine beiden Töchter gelangt.
Nach dem Tod des Kapitäns zahlten die Schiffseigentümer zunächst eine Pension an die Skipper-Witwe und ihre Kinder, stellten die Überweisungen aber schließlich ein. "Wir stehen dadurch völlig mittellos da", ließen die Hinterbliebenen auf Mallorca nun die spanische MM-Schwesterzeitung Ultima Hora wissen. Wie das Blatt am Dienstag berichtete, beantragte die Familie auf Mallorca Hinterbliebenenrente, wurde aber von den Sozialbehörden abgewiesen.
Der Grund: Der Kapitän hatte keine Beiträge in die spanische Rentenkasse einbezahlt. Das Schiff fährt unter der Flagge des britischen Überseegebietes Bermuda, als Eigentümer des Bootes ist eine Gesellschaft eingetragen, die ihren Sitz erst auf den Jersey- und dann auf den Kaimaninseln hatte. Beide Eilande sind als Steuerparadiese bekannt.
Die spanischen Gerichte, die zuletzt von der Witwe angerufen waren, erklärten, keine Kompetenzen in internationaler Seerechtsprechung zu haben. Sie rieten der Frau, ihre Forderungen vor britischen Gerichten vorzubringen.
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