Angesichts zahlreicher Anfragen unter anderem aus Deutschland für die Anmietung von Ferienwohnungen oder -fincas auf Mallorca hat das balearische Tourismusministerium gegenüber MM präzisiert, was im Rahmen des Corona-Regelwerks erlaubt ist.
Laut einem Sprecher und auch laut dem zuständigen Verband Habtur gilt auch in jenem stark nachgefragten Bereich derzeit, dass höchstens sechs Personen aus maximal zwei Haushalten unter einem Dach zusammenkommen können. Erscheinen etwa fünf Freunde aus fünf Haushalten, so dürfen sie im Augenblick kein Ferienapartement oder keine Finca mieten. Handelt es sich beispielsweise um sieben Personen aus zwei Haushalten, so ist das ebenfalls nicht gestattet.
Besteht jedoch eine Finca aus zwei Häusern, so dürfen derzeit dort maximal zwölf Personen aus vier Haushalten zusammenkommen.
In öffentlichen wie privaten Innenräumen mit Ausnahme von Arbeitsorten ist es auf Mallorca derzeit generell nicht erlaubt, dass Personen aus mehr als zwei Haushalten zusammenkommen. Dies jedoch kann von der Polizei nur schwer kontrolliert werden, weil sie nicht ohne weiteres Privatwohnungen betreten darf. Wird jedoch jemand erwischt, winken hohe Bußgelder.
Es ist zu erwarten, dass diese Regelung noch bis zum 6. Juni aufrecht erhalten bleibt. Dann – es handelt sich um eine sogenannte dritte Phase – soll laut Ministerpräsidentin Francina Armengol weitgehend wieder "Normalität" auf Mallorca einkehren.
Die Ferienvermietung ist neben den Hotels innerhalb der Tourismusbranche auf den Inseln der wichtigste Unterbereich. Angesichts der Corona-Pandemie und damit ausbleibender Touristen waren in den vergangenen Monaten vermehrt solche Immobilien in den normalen Mietmarkt integriert worden, was die Preise drückte.
4 Kommentare
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Hallo, es wird immer von sechs Personen aus zwei Haushalten für den Besuch auf einer Finca gesprochen. Aktuell planen wir mit insgesamt 7 Personen (zwei Haushalte)eine Finca Ende Juni/ Anfang Juli zu besuchen. Der erste Haushalt besteht aus drei Erwachsenen und der zweite Haushalt besteht aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern (2 und 8 Jahre). Nun zu meiner Frage, zählen die Kinder in diesem Zusammenhang als Personen? Wenn ja, würde das bedeuten, dass wir unseren Urlaub stornieren müssen. Bitte dringend um eine Rückmeldung
jaja Die Mutatiooon. ala Lauterbach ( wo ist der Suppenkasoer eigentlich schon 4 Wochen keinnTV Interview mehr 🙁vielleicht in Quarantäne . alles der gleiche quatsch ja keine Entspannung, weil die Muttattioooon lauert ja schon an der nächsten ecke
das Huhn traut sich was, das eigene Land. liegt in Schutt und Asche. und sie wirbt um Urlauber die um 23 Uhr ins Bett müssen, und am Strand. und auf den Promenaden mit Masken bei 35 Grad rum laufen sollen. Tolle Aktion, vielleicht gibt es ja noch irgendwelche Subventionen die man anstauben kann
Für Hotels ist die Lage ausführlich beschrieben. Wie sind die Regeln für den Charterbetrieb? Ist das chartern von Yachten erlaubt? Mit wieviel Personen und mit wie´viel Haushalten bewegt man sich im rechtlichen Rahmen. Bei einer typischen Segelyacht leben ja dann alle Crewmitglieder unter einem Dach. Handelt es sich hier im rechtlichen Sinne um eine Beherbergung?