Tische und Stühle dürfen auch auf der Rambla in Palma nicht mehr stehen. | Archiv

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Seit Ende August gelten für Mallorca und die Nachbarinseln deutlich verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen. Hier eine überarbeitete Liste mit den neuen und bereits seit längerem geltenden Regeln, die sich allerdings laufend ändern können. Der Stand ist Donnerstag, 14. Januar.

Einreise nach Mallorca
Wer aus dem Ausland nach Mallorca kommt, muss seit dem 23. November ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen – entweder auf dem Smartphone oder in Papierform. Es darf nicht älter als 72 Stunden sein. Wer ohne kommt, dem droht ein hohes Bußgeld. Außerdem wird er dann am Flughafen getestet. In den meisten deutschen Airports gibt es Testzentren.

48 Stunden vor Ankunft muss weiterhin ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden, wo jetzt auch angekreuzt werden muss, ob man über ein negatives PCR-Testergebnis verfügt oder nicht. Die sogenannte Passenger Location Card kann online über das Portal „Spain Travel Health” (www.spth.gob.es) des spanischen Gesundheitsministeriums, beziehungsweise die App „SpTH” eingereicht werden. Jeder Reisende – bei Kindern übernehmen das die Eltern – muss ein separates Formular ausfüllen. Anzugeben sind Name, Pass- und Flugnummer, das Ankunftsdatum und eine Mailadresse. Danach werden Fragen zur Gesundheit gestellt. Bei der Einreise wird die Temperatur gemessen und der Passagier auf Krankheitsanzeichen angeschaut.

Seit dem 10. Dezember werden negative PCR-Testergebnisse auch auf Deutsch akzeptiert. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Test mehr machen. Zusätzlich zum PCR-Test wird auch ein sogenannter TMA-Test akzeptiert, der aber in Deutschland noch gar nicht erhältlich ist.

Seit dem 20. Dezember müssen auch Einreisende aus dem Inland ein negatives PCR-Testergebnis mitbringen. Inselresidenten können sich in Rest-Spanien an 67 Orten gratis testen lassen oder nach der Ankunft im Flughafen oder Hafen (per Antigen-Test). Sie dürfen alternativ auch eine zehntägige Quarantäne wählen. Das gilt ausdrücklich nicht für Touristen. Ihnen drohen hohe Bußgelder, wenn sie ohne Test anreisen. Kurzreisen mit einer Dauer unter 72 Stunden sind in Spanien ohne Test gestattet.

Einreise nach Deutschland
Seit dem 8. November gilt in Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten wie derzeit Mallorca. Sie können frühestens ab dem fünften Tag einen Corona-Test machen. Einreisende müssen sich online unter www.einreiseanmeldung.de anmelden. In NRW wurde die Regelung gerichtlich gekippt.

Für ganz Deutschland gilt seit Januar zusätzlich eine Testpflicht für Staaten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen auf 100.000 Einwohner. Spanien liegt derzeit deutlich darüber. Der Test muss höchstens 48 Stunden vor dem Abflug gemacht werden. Das negative Ergebnis muss auf Englisch, Spanisch oder Deutsch formuliert sein. Ob auch Antigen-Schnelltests akzeptiert werden, ist weiter unklar.

Wer unter 72 Stunden in Deutschland bleibt, braucht nicht in Quarantäne zu gehen, aber sehr wohl einen Test, wenn er aus einem Hochrisikogebiet wie Spanien kommt. Einen Test kann man auf Mallorca in einer Privatklinik wie Juaneda, der Palma Clinic und Rotger sowie in deutschen Facharztpraxen (Paguera, Porto Pí, Clínica Picasso) machen. Kostenpunkt: zirka 120 Euro.

Nächtliche Ausgangssperre
Seit dem 10. Dezember gilt auf der gesamten Insel ein nächtlicher „Toque de queda” von 22 bis 6 Uhr. Wer zu dieser Zeit ohne Grund von der Polizei auf der Straße angetroffen wird, dem winkt ein hohes Bußgeld.

Corona-Stufensystem
Es gelten fünf Gefahren-Niveaus auf den Balearen, von null bis vier, der höchsten Risiko-Stufe. Mallorca befindet sich seit 11. Dezember auf Stufe 4. Richtungsweisend sind die 14-Tage-Inzidenz auf 100.000 Einwohner, der Anteil der über 65-Jährigen unter den Kranken, die Positivitätsrate und die Auslastung der Krankenhäuser.

Maskenpflicht
Seit Anfang Juli gilt auf Mallorca eine generelle Maskenpflicht außerhalb der eigenen vier Wände, auch im Freien und wenn der Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Verstöße werden mit 100 Euro Bußgeld geahndet. Doch es gibt ein paar Ausnahmen: Am Strand darf auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden, an Uferwegen und -straßen aber nicht mehr. Maskenfrei ist auch der Arbeitsplatz nicht mehr. Wer Sport treibt oder ein Blasinstrument spielt, muss keine Maske tragen. Wer in einem Restaurant etwas isst oder trinkt, muss den Schutz nicht aufziehen.

Abgeriegelte Orte
Auf Mallorca gibt es momentan keine abgeriegelten Orte. Diese Restriktionsmöglichkeit behält sich die Regionalregierung in Extremfällen aber ausdrücklich vor.

Restaurantbesuch
Alle Restaurants und Lokale sind seit dem 13. Januar geschlossen. Diese Regelung gilt mindestens 14 Tage. Erlaubt ist der Verkauf von Take-Away-Speisen.

Geschäfte und große Einkaufszentren
Kleinere Läden (nicht Supermärkte) müssen seit dem 28. Dezember spätestens um 20 Uhr zumachen. Einkaufszentren mit einer Verkaufsfläche von mehr als 700 Quadratmetern dürfen seit dem 13. Januar zunächst 14 Tage lang nicht mehr öffnen. Ausgenommen davon sind große Supermärkte.

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Private Treffen
Personen aus mehreren Haushalten dürfen sich seit dem 13. Januar nicht mehr treffen. Ausgenommen sind Paare, die in verschiedenen Wohnungen leben, und Kinder, die ihre Eltern besuchen. Auch am Arbeitsplatz dürfen Menschen nach wie vor zusammenkommen.

Party- und Nachtleben
Diskotheken, Nachtbars und Tanzsäle sind geschlossen. Botellones (nächtliche Trinkgelage vor allem junger Leute) sind verboten, die Polizei kontrolliert verstärkt.

Rauchen
Das seit Ende August geltende generelle Rauchverbot im öffentlichen Raum wurde wieder aufgehoben. Ist ein Sicherheitsabstand von zwei Metern gewährleistet, darf Tabak konsumiert werden, auch in der Gefahrenstufe 4.

Senioren
Neuzugänge in Altersheimen werden auf Corona getestet. Jeder Heimbewohner darf pro Tag für eine Stunde einen Besucher empfangen. Das liegt daran, dass sich in jener Altersgruppe viele Personen angesteckt haben. Seniorenclubs wurden im August geschlossen, sind aber mittlerweile mit Auflagen wieder geöffnet.

Sport
Wettbewerbe in Sportarten wie Fußball, bei denen sich Menschen berühren können, sind ebenfalls seit August untersagt. Das Training ist erlaubt, wenn sich die Spieler nicht berühren. Betroffen sind Hobbysportler. Hallen dürfen nur zu 30 Prozent gefüllt sein, jedem Schwimmer müssen in Pools mindestens sechs Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Gottesdienst
In Kirchen gilt eine Kapazitätsbeschränkung auf 30 Prozent oder 15 Personen.

Bordelle
Ende August mussten sämtliche Bordelle schließen.

Kinos, Theater und Konzertsäle
Es dürfen seit 13. Januar höchstens 30 Prozent der üblichen Besucher hereingelassen werden.

Öffentlicher Nahverkehr
In Bussen oder Bahnen darf nicht getrunken oder gegessen werden, damit die Masken die ganze Zeit getragen werden. Die Passagiere dürfen nicht mehr stehen. Ist ein Bus voll mit sitzenden Gästen, darf er keine weiteren Personen aufnehmen.

Spielsalons
Diese wurden geschlossen.

Fitnessclubs und Spas
Diese sind seit dem 13. Januar geschlossen.

Spielplätze
Die Spielplätze waren seit Schulbeginn Anfang September geschlossen, um Ansteckungen zu vermeiden. Seit dem 28. November sind sie jedoch wieder geöffnet.

Ländliche Grill- und Waldspielplätze
Sämtliche 47 Anlagen der balearischen Naturschutzbehörde Ibanat sind zugänglich.

Dorf-Fiestas
Diese können der Regionalregierung zufolge bis auf weiteres nicht stattfinden.