Ein Mietwagen-Parkplatz auf Mallorca. Wer darf während der Ausgangssperre noch ein Auto mieten? | Archiv Ultima Hora

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Nach einer neuen Regelung erlaubt die spanische Regierung nun die Autovermietung während der Ausgangssperre unter bestimmten Bedingungen. Dazu zählt auch für Mallorca, wer „unaufschiebbare Fahrten" unternehmen muss oder aus Gründen höherer Gewalt, die im Dekret für den Alarmzustand nach dem Ausbruch des Coronavirus genehmigt sind.

Darauf weist eine Verordnung des Verkehrsministeriums hin, die bisher auf die Vermietung von Fahrzeugen an Transport- oder Lieferfachleute zur Sicherstellung der Versorgung beschränkt war, leicht erweitert. Am vergangenen Donnerstag, 19. März, hatte eine neue Klausel die Vergabe von Mietfahrzeugen auf der Insel zeitweilig gestoppt.

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Die durch den Erlass erlaubten Fahrten sind solche, die zum Kauf von Lebensmitteln, Arzneimitteln und Grundbedarfsgütern, zum Besuch von Gesundheitszentren und -diensten, zur Arbeit, zur Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder zur Unterstützung und Betreuung von älteren Menschen, Minderjährigen, Angehörigen, Behinderten oder besonders gefährdeten Personen unternommen werden.

Reisen sind auch erlaubt, um Finanz- und Versicherungseinrichtungen zu besuchen und bei „höherer Gewalt oder Notlage". Darüber hinaus heißt es in dem Dekret, dass diese Bewegungen "einzeln erfolgen müssen, es sei denn, sie werden von Menschen mit Behinderungen oder aus anderen gerechtfertigten Gründen begleitet".

Die Lockerung erfolgt laut der spanischen MM-Schwesterzeitung Ultima Hora unter anderem, weil das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln herabgesetzt wurde. Die vom Gesundheitsministerium angegebenen Schutzmaßnahmen vor Ausbreitung des Coronavirus sollten jederzeit eingehalten werden. (dise)