Das Verfassungsgericht hat gesprochen
12.09.12 10:31
Soeben wurde es öffentlich: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der ESM Rettungsschirm verfassungskonform ist.
Verfassungskonform? Wohl nur ein Bisschen.
Offenbar ist die Aushöhlung des Haushaltsrechts des Bundestages bis 190 Milliarden € verfasungsmässig, danach aber – schwupp – ist sie es nichtmehr.
Verfassungsrechte entziehen sich der geldwerten Beurteilung.
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