Alkoholkontrolle auf Mallorca: Die Strafen fallen drastisch aus.

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Was viele deutsche Autofahrer nicht wissen: Wo liegen die erlaubten Mindestwerte in Spanien überhaupt und wie werden sie berechnet? Die erlaubte Grenze liegt bei 0,25 mg/l Atemalkoholkonzentration. Das entspricht rund 0,5 mg/g Blutkonzentration, in Deutschland üblicherweise als 0,5 Promille bezeichnet. Für Führerschein-Neulinge, also diejenigen mit weniger als einem Jahr Fahrpraxis, und Berufskraftfahrer gelten dieselben verschärften Regeln: bei ihnen darf der Atemalkoholgehalt maximal 0,15 mg/l betragen, was einem Promillewert im Blut von 0,3 entspricht.

Die Strafen sind drakonisch: Wer mit einem Alkoholgehalt zwischen 0,25 Milligramm und 0,5 Milligramm Atemalkohol (1 Promille) erwischt wird, muss mit einer Strafe von 500 Euro und dem Verlust von vier Punkten rechnen.

Bei Wiederholungstätern kostet ein Verstoß 1000 Euro und sechs Punkte. Dieselbe Strafe gilt für Fahrer mit mehr als 0,5 mg/l Alkoholgehalt in der Atemluft oder die positiv auf Drogen getestet werden. Das waren bei 1395 Proben im August immerhin 486 Personen. Die am häufigsten nachgewiesenen Drogen waren Cannabis, gefolgt von Kokain und Amphetaminen.

Auch das ist in Spanien anders als in Deutschland: Punkte werden bei größeren Verkehrsvergehen nicht "verliehen" sondern von einem Punktekonto abgezogen. Das hat je nach "Vorleben" des oder der Fahrers/in bis maximal zwölf Punkte. Seinen "Punktestand" kann man auf der Seite der Straßenverkehrsbehörde abrufen.

Ab 0,6 mg/l Atemalkohol (1,2 Promille im Blut) wird die Ordnungswidrigkeit zur Straftat. Dann drohen Gefängnisstrafen zwischen drei und sechs Monaten oder 30 bis 90 Tagessätze gemeinnütziger Arbeit und bis zu vier Jahre Fahrverbot. Wer sich weigert, einen Alkoholtest zu machen, muss ebenfalls mit einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten bis zu einem Jahr rechnen und ein bis vier Jahren Fahrverbot. So drohen einem Lastwagenfahrer in Murcia, der im August mit 0,91 Promille am Steuer erwischt wurde, eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten sowie Fahrverbot bis zu vier Jahren.

Wieviel man trinken darf, hat die spanische Verkehrsbehörde auf ihrer Website ebenfalls aufgeschlüsselt: Bier mit ca. 5 Prozent Alkohol, macht bei Männern (70 bis 90 Kilogramm) 0,21 bis 0,28 Promille bei einer Flasche (0,33 l), 0,43 bis 0,55 Promille bei zwei Flaschen sowie bis zu 0,83 Promille bei drei Flaschen aus. Bei Frauen (50 bis 70 Kilogramm) sind die Effekte noch deutlicher: 0,34 bis 0,48 Promille bei einer Flasche, 0,68 bis 0,95 bei zwei Flaschen und 1,02 bis 1,43 Promille nach drei Flaschen Bier.

Drei Gläser Wein oder Sekt (ca. 12 Prozent Alkoholgehalt) ergeben bei Männern 0,47 bis 0,6 Promille, bei Frauen 0,74 bis 1,04 Promille.

Beim Brandy kommt man bei Männern schon mit dem zweiten Glas über die erlaubte Alkoholmenge im Blut (0,44 bis 0,57), Frauen liegen dann schon deutlich drüber: 0,71 bis 0,99 Promille.

Aufgepasst bei Longdrinks: Mit zwei Gläsern (50 ml) können Männer schon bei 0,63 Promille landen, Frauen schon nach dem ersten Glas (bis zu 0,55 Promille). Die sicherste Methode lautet also: komplett auf Alkohol verzichten.

STRAFEN IM ÜBERBLICK

Alkohol
Messwert zwischen 0,25 mg/l und 0,5 mg/l Atemalkohol (0,5 bis 1 Promille):

500 Euro Strafe und 4 Punkte Abzug
Kraftfahrer und Fahranfänger: 0,15 mg/l (0,3 Promille).

Messwert von mehr als 0,5 mg/l (1 Promille):
1000 Euro und 6 Punkte Abzug

Messwert von mehr als 0,6 mg/l (1,2 Promille):
Gefängnisstrafe von drei bis sechs Monaten möglich oder gemeinnützige Arbeit von 30 bis 90 Tagen,
Entzug der Fahrerlaubnis bis vier Jahre

Drogen
(Einnahme nachgewiesen): 1000 Euro Strafe und sechs Punkte Abzug

Einnahme toxischer oder bewusstseinsverändender Drogen:
3 bis 6 Monate Gefängnis, 30 bis 90 Tage gemeinnützige Arbeit,
Fahrverbot bis vier Jahre.