Bei der Beantwortung der Frage „Kind, ja oder nein?” spielen auf Mallorca finanzielle Abwägungen oft eine wichtige Rolle. | J. Jiménez

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Die Geburtenrate in Spanien ist eine der niedrigsten in ganz Europa. Oft wird der Kinderwunsch hierzulande zu einer finanzielle Frage. Denn die staatliche Unterstützung ist gering. Das steht Eltern zu:

Kindergeld: Kindergeld nach deutschem Modell gibt es auf Mallorca und spanienweit nicht. Wer aus der Heimat Kindergeld beziehen will, muss nachweisen, dass er noch einen Bezug zu Deutschland hat – beispielsweise weil ein Elternteil für ein deutsches Unternehmen arbeitet.

Den „Baby-Scheck”, die Einmalzahlung von 2500 Euro bei der Geburt eines Kindes, der 2007 unter der Zapatero-Regierung etabliert wurde, schaffte die Rajoy-Regierung in Wirtschaftskrise wieder ab.

Beihilfen zu Miete, Strom und Bildungsangeboten sowie Sozialhilfe stehen in Spanien nur den finanziell schwächsten Familien zu.

Elternzeit: Müttern und Vätern stehen in Spanien jeweils 16 Wochen Elternzeit mit Lohnausgleich zu. Diese können sowohl gesplittet als auch in einem Teilzeit-Modell genommen werden. Besonders für die Väter hat die Regierung einiges verbessert: Vor fünf Jahren standen ihnen lediglich zwei Wochen zu.

Die Sozialversicherung kommt für das Elterngeld auf. Die Leistung ist steuerfrei. Bei der „Seguridad Social” wird die „Baja de maternidad/paternidad” beantragt. Auch Selbstständige haben darauf Anspruch. Die spanische Sozialministerin Ione Belarra kündigte kürzlich an, die Zeit auf sechs Monate pro Elternteil ausdehnen zu wollen.

Müttern steht zudem eine Stillzeit zu, bis der Säugling neun Monate alt ist. Die „Lactancia” kann via Reduzierung der Arbeitszeit erfolgen oder als zweiwöchige Auszeit am Stück genommen werden. Die Stillzeit wird mit dem Arbeitgeber abgestimmt.

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Eltern von Kindern unter drei Jahren haben das Recht, sich bis zu drei Jahren freistellen zu lassen, ohne den Verlust des Arbeitsplatzes fürchten zu müssen. Die „Excedencia por cuidado de un menor” wird schriftlich beim Arbeitgeber eingefordert. Das Schreiben muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Freistellung in der Personalabteilung vorliegen. In der Zeit gilt weiterhin der Krankenversicherungsschutz über die Seguridad Social.

Auch kann die Wochenarbeitszeit reduziert werden bis das Kind zwölf Jahre alt ist, ohne dass der Arbeitgeber dem Elternteil deswegen kündigen kann.

Steuern: Eltern genießen gewisse Steuervorteile. Auch werden Betreuungskosten bei der jährlichen Lohnsteuerabrechnung anerkannt. Berufstätige Mütter haben Anspruch auf 100 Euro Steuererleichterung im Monat. Die Steuerentlastung wird gewährt, bis der Nachwuchs drei Jahre alt wird. Die Summe wird monatlich aufs Konto überwiesen, zuständig ist die Agencia Tributaria. Bei der Steuerbehörde muss das Modelo 140 für die Beantragung vorgelegt werden. Allerdings haben nur Mütter Anspruch darauf, die auch Steuern zahlen. Wer weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet oder freigestellt ist, bekommt die Unterstützung nicht.

Betreuung: Gut ausgebaut ist das Betreuungssystem auf Mallorca. Die ganz Kleinen im Alter von 0 bis drei Jahren können die Escoleta, die Kinderkrippe, besuchen. Es gibt Einrichtungen in privater und kommunaler Trägerschaft auf der gesamten Insel. Einige Krippen nehmen bereits Säuglinge auf, die 16 Wochen alt sind – also dann, wenn einige Mütter nach dem Ende der Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen. Die Kosten unterschieden sich je nach Escoleta und Betreuungszeit.

Ab dem Kalenderjahr, in dem ein Kind drei Jahre alt wird, kann es die Vorschule besuchen. Die „Educación preescolar” ist kostenfrei und wird deshalb von fast allen spanischen Eltern für ihren Nachwuchs gewählt. Bezahlt werden muss das Mittagessen, wenn die Eltern dieses wünschen. Einige Privatkindergärten bieten Betreuung bis zum Grundschulalter an.

Krankheit des Kindes: Wird der Nachwuchs krank, gibt es in Spanien keine Möglichkeit, dass sich Eltern deswegen krankschreiben lassen. Der Gesetzgeber sieht lediglich eine Reduzierung der Wochenstunden vor, wenn das Kinder längerfristig schwer erkrankt ist und deshalb im Krankenhaus behandelt werden muss. Dies ist beispielsweise für Krebserkrankungen vorgesehen. Für einen Teil des Lohnausfalls springt dann die Sozialversicherung ein.

Ärztliche Versorgung: Der Nachwuchs ist in der spanischen Sozialversicherung über die Eltern familienversichert und bekommt auch eine eigene Krankenversichertenkarte. Bei der Geburt wird zunächst ein provisorisches Formular für den Versicherungsschutz ausgestellt, damit kann der Kinderarzt im örtlichen Gesundheitszentrum aufgesucht werden. Später muss das Kind dann bei der Seguridad Social angemeldet werden. Im staatlichen Gesundheitssystem gibt es zudem mehrere Vorsorgeuntersuchungen, auch die Impfungen sind weitestgehend kostenlos. Wer darüber hinaus, einen private Versicherung nutzen möchte, muss eine Familienversicherung abschließen. (red)