Egal ob aus Altersgründen, wegen der Familie oder aufgrund finanzieller Schwierigkeiten: Dass Mallorca-Auswanderer die Insel verlassen und in ihre Heimat zurückkehren, ist keine Seltenheit. Doch genau wie der Schritt ins Ausland sollte auch die Rückwanderung gut geplant werden.
Wer in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, sollte wissen, dass das Konsulat weder für den Aufenthalt auf der Insel beziehungsweise die Rückreise aufkommt noch Geld auslegt. Auch wer keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung in Spanien hat, kann deutsche Hilfen wie Hartz IV lediglich im Land selbst beantragen.
Die spanischen Behörden geben vor, dass sich Rückwanderer abmelden müssen. Das geschieht im Rathaus sowie bei der Ausländerbehörde in Palma. Allein schon aus steuerlichen Gründen ist dieser Schritt ratsam. Die Ausländeridentifikationsnummer NIE bleibt ein Leben lang erhalten, wer irgendwann nach Mallorca zurückkehrt, lässt sich einfach ein neues Dokument mit derselben Nummer ausstellen.
Auch wer als Angestellter oder Selbstständiger gearbeitet hat, muss beim Finanzamt Agencia Tributaria seine „Baja“ abgeben. Zudem muss beim spanischen Arbeitsamt Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE) beziehungsweise der Sozialversicherung Seguridad Social das Formular U1 beantragt werden. Es bescheinigt Versicherungszeiten, die bei der Berechnung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen sind.
Seit 2009 muss jeder, der in Deutschland lebt, krankenversichert sein. Am besten informiert und beantragt der Rückwanderer die Aufnahme in eine deutsche Krankenkasse bereits noch auf Mallorca. Als Faustregel gilt laut Verbraucherzentrale: Wer vor der Auswanderung gesetzlich versichert war, tritt auch wieder in eine gesetzliche Krankenkasse ein, wer privat versichert war, geht zu seiner ehemaligen privaten Krankenversicherung zurück. Senioren bleiben in dem Land versichert, in dem sie ihre Rente beziehen (Formular S1).
Wer in der EU oder der Schweiz nach einem neuen Job suchen möchte, kann drei Monate (verlängerbar auf sechs Monate) weiter spanisches Arbeitslosengeld beziehen. Dafür braucht er eine Genehmigung des Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE), er muss das Formular U2 ausfüllen lassen und sich innerhalb von einer Woche nach dem Umzug im Gastland als arbeitssuchend melden.
Wer deutsches Arbeitslosengeld beziehen möchte, muss zwischen seiner Tätigkeit auf Mallorca und der Arbeitslosigkeit auch in Deutschland gearbeitet haben. Wie lange, ist allerdings nicht festgelegt. Ausnahmen gelten für Grenzgänger und Arbeitnehmer, die von ihrer Firma entsandt wurden. Weitere Informationen finden sich unter:
https: //www.arbeitsagentur. de/dtei/dok_ba013155.pdf.
Ratsam ist es auch, rasch nach einer Wohnung zu suchen, Annoncen finden sich in Tageszeitungen und Online-Portalen. Denn für viele Amtsgänge ist eine feste Meldeadresse nötig. Seit November 2015 ist es für die Anmeldung im Bürgeramt notwendig, eine Einzugsbestätigung des Vermieters vorzulegen.
Wer mit Kindern nach Deutschland zurückkehrt, muss sich um die Einschulung vor Ort kümmern. Über den deutschen Bildungsserver können sich Familien über das Bildungssystem informieren sowie nach Schulen suchen (www.bil
dungsserver.de) . Ausländische Abschlüsse erkennen die Bildungsministerien der Länder beziehungsweise die jeweiligen Regierungsbezirke an.
Je nachdem wie lange ein Auswanderer auf Mallorca lebte, kann der Papierkram die leichteste Sache an der Rückwanderung werden. Viel schwieriger und auch langwieriger gestaltet sich die Eingewöhnung in der neuen alten Heimat. Ob die Kontaktpflege zu alten Freunden und Bekannten, der Familie oder ein neuer Job, ein neues Hobby helfen, muss jeder für sich selbst entscheiden.
(aus MM 1/2020)
14 Kommentare
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Zitat Auszugsweise ="Es gilt der Grundsatz der deutschen Pflegeversicherung: Leistungen können nicht in ein anderes Land „exportiert“ werden. Das Pflegerisiko ist nur in Deutschland abgesichert.""Der Europäische Gerichtshof hat vor einigen Jahren diesem Grundsatz jedoch widersprochen. Danach müssen alle Geldleistungen im Krankheitsfall auch im EU-Ausland gezahlt werden. Geldleistungen aus der Pflegeversicherung fallen nach diesem Urteil unter die EU-Verordnung 1408/71 zum Export von Sozialleistungen. So kann auch bei einem Umzug in ein anderes EU-Land die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen gefördert und der Verbleib in der Familie gewährleistet werden."Quelle https://www.krankenkassen.de/ausland/Leistungen-bei-Aufenthalt-im-Ausland/pflegeversicherung-ausland/Trotzdem weigert sich die Versicherung in Spanien volle Leistung zu bezahlen. Die Senioren sind zum Spielball vor Gericht geworden. Gehts noch Asozialer???
@Mallorcus Und wann verlassen Sie die Insel? oder wenigstens das Forum hier?
"sondern Gesetz lesen" @Adrian Wagner: herzlichen Dank, Sie prechen mir aus der Seele - hier gibt es einfach Manchen, dem Fakten, Gesetzte & Vorschriften nicht so nahe stehen ...
Einige der geäußerten Aussagen sind so leider nicht richtig oder stellen den Sachverhalt zu verkürzt dar. Ich empfehle daher die Lektüre der VERORDNUNG (EG) Nr. 883/2004, insbesondere des Artikel 24.Beispiel: Falls nur in einem Mitgliedsstaat Ansprüche erworben worden ist dieses Land Kostenträger. Lebt man dann als Rentner in einem anderen Mitgliedsstaat, so ist man zwar auch bei der dortigen Krankenkasse angemeldet, über das Formular S1 wird aber die Kostenübernahme des Kostenträgers geregelt. Hat die Person in mehreren EU Staaten Anspruchsgrundlagen erworben, dann übernimmt der Mitgliedsstaat mit der längsten Versicherungszeit als Kostenträger.Und auch in diesem Fall ist dann das Spielchen mit der S1 notwendig. Da sich auch Anwälte oft nicht richtig auskennen, empfehle ich eine Anfrage bei der Verbindungsstelle des jeweiligen Landes. Kostet zudem nichts.https://www.dvka.de/de/informationen/auskunftsstellen/auskunftsstellen.html?further_info_sources_filter_module_258061_page=5Deswegen bitte auch nicht zu sehr an meinem Beispiel aufhängen sondern Gesetz lesen und falls nicht verständlich Vermittlungsstelle fragen.Hoffe geholfen zu haben
www.mallorcazeitung.es › behoerden › 2018/12/05 › hilfe-alter-mallo...Hilfe im Alter auf Mallorca: nächste Runde im Pflegestreit ...05.12.2018 - Deutsche Rentner auf Mallorca wie in ganz Spanien haben nur Anrecht auf die geringeren Geldleistungen der deutschen Pflegeversicherung . Zitat auszugsweise = "Kampf an zwei Fronten" "Die Ungleichbehandlung gibt es nach Ansicht des Seniorennetzwerks Costa Blanca, zum einen in der gesetzlichlichen Pflegeversicherung – Auslandsresidenten bekommen keine Sachleistungen –, zum anderen aber auch in der privaten Pflegeversicherung: Während Beamte (Tarif PVB) auf Basis eines Gerichtsurteils sehr wohl Pflegesachleistungen im Ausland erstattet bekommen, wird dies für die weiteren Versicherten im gleichen Tarif (PVN) verweigert."Bettina@ Danke, hat mich sehr gerührt !
Ist es wirklich so, dass Senioren welche eine spanische Rente beziehen und wieder nach Deutschland zurück kehren weiter bei der spanischen Seguridad Social versichert bleiben können und keine deutsche gesetzliche Krankenkasse benötigen ? Ich habe eine andere Auskunft erhalten.
Bei einer Rückkehr nach Deutschland muss die Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.Auch als Rentner mit spanischem Rentenbezug ist es nicht möglich weiter bei der spanischen Rentenversicherung (Krankenversicherung) Seguridad Social zu bleiben. Nach Auskunft beim spanischen Konsulat. Das Formular S1 soll angeblich nur eine Erleichterung der ansonsten vielen erforderlichen Formulare sein.
Es stimmt das viele ältere Menschen immer berichten sie wollen wieder zurück nach Deutschland. Das Problem ist, wer lange auf der Insel lebt hat seine Wurzeln nicht mehr wirklich in der ehemaligen Heimat. Verwandte sieht man meist nur an den Feiertagen, Freunde oder Ehemalige sind auch schon verstorben. Die Kinder und ihre Familien sind oft auch in alle Länder der Welt verteilt, die Globalisierung macht es möglich, Enkel studiert in den USA, der andere macht gerade Karriere in der Schweiz. Ich spreche für meine Situation. HEIMAT bin ich selbst, hatte grosses Glück das ich Menschen kennen lernen durfte, die mir sogar näher sind, als meine Familie, weil sie eben hier sind und auch da sind, ohne grosses Bitten. Wer gesundheitliche Probleme hat, wird sich immer wieder die Frage stellen, gehe ich nach Deutschland, aber wenn es nicht mehr möglich ist, die Krankheit schon so weit fortgeschritten? Wenn es dann hier auf Mallorca zu Ende geht, und um den Sterbenden Freunde sitzen, ihm die Stirn abwischen, den Mund befeuchten, und ihm die Hand halten, mit ihm sprechen, hey du bist nicht alleine, wir sind alle bei dir..... und man an schliessend die Urne in sein Wohnzimmer stellen darf, war es richtig Mallorca nicht den Rücken zu kehren.....
Mir bekannte Senioren wollen nur deshalb zurückg , weil sie im Kreis der Familie von dannen gegen und daheim bestattet werden wollen. Andere weil sich die Deutsche Rentenversicherung weigert den vollen Pflegesatz zu bezahlen, z, B. in El Castelot, auch wenn es um 50% billiger wäre und die Beitragszahler entlastet. Ausrede, man habe keine Verträge mit dem Deutschen Medizinischen Dienst oder wie der heißt. Der die Pflegestufe feststellen muss. Klagen vor dem EUGH werden ignoriert. Die Jahre an Beiträgen sind für die Katz. Denn plötzlich ist von der gemeinsamen EU nicht mehr die Rede. Da kocht wieder Deutschland seine eigene Suppe.
Bleibe im Lande und ernähre dich ehrlich. Wer etwas kann wird in Deutschland oder seiner Heimat etwas und kann oft genug nach Mallorca reisen. Wenn jemand nichts kann wird er nirgendwo etwas, weder in Deutschland noch sonst in der Welt. Nur in Deutschland fällt auch der faulste auf ein sehr weiches Polster.