Ein neuer Lebensabschnitt beginnt: Wenn Residenten auf Mallorca ein Kind erwarten, gibt es einige Unterschiede zu den Gepflogenheiten in der Heimat zu beachten.
Vorsorge
Zu unterscheiden ist bei der Schwangerenvorsorge, ob die Mutter privat oder über die Seguridad Social versichert ist. Privatpatienten informieren sich bei ihrer Versicherung, welche Frauenärzte, Hebammen und Kliniken sie aufsuchen können. Gesetzlich versicherte Frauen vereinbaren in ihrem Gesundheitszentrum einen Termin mit der Heb-amme (Matrona), wenn sie die Vermutung haben, dass sie schwanger sind. Einige Voruntersuchungen wie ein Bluttest auf Trisomie-21-Wahrscheinlichkeit (nichtinvasiver Pränataltest) gehört im spanischen Gesundheitssystem dazu, in Deutschland muss er hingegen bezahlt werden.
Hebamme
Die Hebamme wird der Schwangeren vergleichbar zum Hausarzt zugewiesen – entscheidend ist der Wohnort. Die Suche nach einer Hebamme wie beispielsweise in Deutschland entfällt und jede Schwangere bekommt sicher eine Geburtshelferin. Sie begleitet die Frau die ganze Schwangerschaft über, ordnet beispielsweise die Blut- sowie Urinuntersuchungen an, stellt den Mutterpass aus und gibt Geburtsvorbereitungskurse. Wer mit seiner Hebamme nicht zufrieden ist, kann bei der Gesundheitsbehörde IB-Salut beziehungsweise in seinem Gesundheitszentrum einen Wechsel beantragen.
Krankenhaus
Auch das Krankenhaus, in dem die Entbindung stattfindet, bekommen gesetzlich versicherte Schwangere zugewiesen. Je nach Wohnort ist das Son Llàtzer, Son Espases, Manacor oder Inca. Hausgeburten sind nur für Selbstzahler oder privat Versicherte möglich. In den Kliniken finden die Ultraschalluntersuchungen zur Vorsorge statt. Bei einer komplikationsfreien Schwangerschaft sind es drei Stück.
Geburt
Die Geburt findet im zugewiesenen Krankenhaus statt. Die bekannte Hebamme kommt allerdings nicht mit ins Krankenhaus. Im Klinikum Son Llàtzer beispielsweise ist eine Wassergeburt möglich und es gibt Einzelzimmer. Im spanischen Kreißsälen darf allerdings nur ein Familienangehöriger pro Frau anwesend sein. Entlassen werden Mutter und Kind bei guter Gesundheit und einem komplikationsfreien Geburtsverlauf nach drei Tagen.
Nachsorge
Die Nachsorge für die frischgebackene Mutter übernimmt die Hebamme in ihrer Praxis, Hausbesuche wie in der Heimat gibt es für gesetzlich Versicherte in Spanien nicht. Rudimentäre Stillberatung erfolgt nach der Geburt im Krankenhaus. Rückbildungskurse werden nicht angeboten.
Anmeldung
Ist die Geburt vorbei, beginnt der Papierkrieg für Residenten. Zunächst muss der Nachwuchs beim Standesamt (Registro Civil) angemeldet werden. Das ist meistens direkt im Krankenhaus möglich. In Einzelfällen (beispielsweise wenn die Ehepartner unterschiedlicher Nationalitäten sind und keiner von ihnen Spanier ist) muss die Anmeldung im Registro Civil in Palma (Juzgado de Palma, Carrer Travessia de Ballester) oder im Rathaus beziehungsweise Gericht der Wohngemeinde erfolgen. Zudem muss das Neugeborene bei der Seguridad Social (INSS) angemeldet werden.
Staatsbürgerschaft
Das Kind erwirbt (bis auf einzelne Ausnahmefälle) nach dem Abstammungsprinzip die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil einen deutschen Pass hat. Auf der Webseite der deutschen Vertretungen in Spanien gibt es zahlreiche Informationen rund um Passangelegenheiten und Namensgebung für Neugeborene. Der Nachname des Kindes kann anerkannt werden, wie er auf der spanischen Geburtsurkunde steht. Es kann nötig werden, dass zunächst der Geburtsname durch eine Namenserklärung der Eltern bestimmt werden muss. Genaue Informationen dazu erteilt das deutsche Konsulat in Palma unter Tel. 971-707737. Auch der deutsche Pass für das Baby wird dort beantragt. Sobald das Kind über einen Lichtbildausweis verfügt, kann die grüne Residentenkarte beantragt werden.
Mutterschutz
Der Mutterschutz (Baja por maternidad) dauert in Spanien 16 Wochen. Mindestens sechs Wochen davon müssen nach der Geburt genommen werden. Väter können vier Wochen lang Vaterschaftsurlaub (Baja por paternidad) nehmen, das ist auch für Selbstständige möglich. Die Baja wird bei der Seguridad Social (INSS) beantragt, da sie die Lohnzahlungen trägt. Büros gibt es in Palma (Pere Dezcallar i Net 3), Calvià (Plaça Francisca Revert Montiel 1-3), Felanitx (31 de Març 14), Inca (Llorenç María Durán 44), Llucmajor (Bisbe Taxaquet 10) und Manacor (Doctor Fleming 25).
Frauen haben zudem das Anrecht auf eine Stillzeit, bis der Säugling neun Monate alt ist. Die „Lactancia” kann via Reduzierung der Arbeitszeit erfolgen oder als zweiwöchige Auszeit am Stück genommen werden, die Stillzeit wird mit dem Arbeitgeber besprochen. Zudem haben die Eltern Anrecht auf eine bis zu dreijährige unbezahlte Freistellung vom Job sowie Stundenreduzierung, um Kinder bis zu zwölf Jahren zu betreuen. So schreibt es das spanische Gesetz vor.
Kindergeld
Kindergeld gibt es in Spanien nicht. Berufstätige Mütter können beim Finanzamt (Agencia Tributaria) Steuerentlastung in Höhe von 100 Euro monatlich beantragen. Sie wird gewährt, bis der Nachwuchs drei Jahre alt ist.
Kinderarzt
Ist das Kind gesetzlich versichert, lassen sich die Eltern in ihrem Gesundheitsszentrum einen Kinderarzt zuweisen und ebenso die Versichertenkarten für ihr Mädchen oder ihren Jungen ausstellen. Auch in Spanien gibt es Vorsorgeuntersuchungen und einen Impfkalender für Kinder, dabei gibt es allerdings Unterschiede zu den deutschen Vorgaben. Deutsche Privat-ärzte auf Mallorca behandeln allerdings teilweise nach den deutschen Vorgaben, wenn die Eltern das wünschen.
Kinderkrippe
Auf Mallorca gibt es ein großes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten schon für unter Einjährige. Zu unterscheiden gibt es private und staatliche Kindergärten. Für die staatlichen Einrichtungen müssen die Eltern ihre Kinder allerdings bereits im Mai anmelden – so wie auch für den Schulbesuch – damit der Krippenbesuch im September mit dem neuen Schuljahr startet. Mehr Infos auf der Webseite des balearischen Bildungsministeriums. Privat geführte Einrichtungen haben solche starren Anmeldefristen nicht. Die Kernbetreuungszeiten sind meist von 9 bis 13 Uhr. Wer sein Kind früher in die Krippe geben oder später abholen will, zahlt extra.
(aus MM 24/2018)
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