Viele träumen davon, auf Mallorca als Selbstständige zu arbeiten.

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In der Europäischen Union zählt vor Allem Spanien zu den Ländern mit einem sehr großen Anteil an Freiberuflern, den sogenannten Autónomos. Was gibt es zu beachten, was zu bedenken bevor man diesen Schritt geht. Selbständige oder diejenigen die es werden möchten, müssen sich in Spanien und auch auf Mallorca beispielsweise pflichtversichern. Dies bedeutet, dass die Autónomos einen monatlichen Grundbetrag in die staatliche Sozialversicherung einzahlen müssen um der Versicherungspflicht nachzukommen.

Die Selbständigkeit - Was ist zu beachten?

Gerade ein großer Teil der auswandernden Einwanderer oder Zuwanderer hegen den Wunsch, auf Mallorca einer Selbstständigkeit nachzugehen. Sie beabsichtigen mit der Gründung ihres eigenen Geschäfts, beispielsweise der eigenen kleinen Boutique oder dem Restaurant am Strand ihren Lebenstraum zu realisieren. Hierzu ist allerdings eine gute Vorbereitung wichtig, da der Traum sonst schnell zum Alptraum werden kann. Und der Bankenvergleich zur Eröffnung des Geschäftskontos ist hier der geringste zu überdenkende Schritt.

Ohne die spanische Steuernummer geht gar nichts. In diesem Fall ist die N.I.E.-Nummer gemeint. Die sogenannte Número de Identidad de Extranjero (N.I.E.) ist die notwendige und vom spanischen Staat auf entsprechenden Antrag zu vergebende Nummer. Sie dient der Identifizierung von Ausländern, welche in spanischen Staaten beruflich oder geschäftlich aktiv werden wollen. Die N.I.E. entspricht dann auch zeitgleich der Steuernummer.

Was ist nun aber ist die beste, respektive vorteilhafteste, Rechtsform für den geplanten Schritt? Einfach und zugleich sinnvoll ist es, sich sowohl beim spanischen Finanzamt sowie bei der Sozialversicherung selbstständig zu melden. Die Gründung einer spanischen GmbH hingegen ist mit eindeutig mehr Aufwand verbunden und macht zusätzlich die Aufnahme des Unternehmens in das spanische Handelsregister notwendig.

Die potentiell zu entrichtenden Steuern werden quartalsweise berechnet und dementsprechend abgeführt. In Spanien werden Steuern als „Bring-Schuld“ angesehen. Wenn die ausgeübte Tätigkeit des Unternehmens mehrwertsteuerpflichtig ist, muss nach dem Abschluss jedes Quartals auch eine dementsprechende Steuerzahlung des Mehrwertsteueranteils an das Finanzamt abgeführt werden. Dies gilt ebenso für den Abschlag auf die zu entrichtende Einkommenssteuer, welche spätestens zum 30. Juni des Folgejahres fällig wird.

Bevor man jedoch sein Unternehmen öffnen kann, muss zuerst einmal die entsprechende Betriebserlaubnis der zuständigen Gemeinde, die so benannte „licencia de actividad“ vorliegen. In Einzelfällen reicht aber auch die vorläufige Genehmigung, mit der man schon mal starten kann, aus.

Es kann ratsam sein sich, für die Erledigung all dieser Vorgänge für das Finanzamt und die Sozialversicherung als auch die Gemeinde, zur Unterstützung einer sogenannte Gestoría zu bedienen. Dies ist Dienstleistern welcher Hilfestellungen gegenüber den Ämtern und Institutionen anbietet.

Dabei handelt es sich um eine private Agentur welche wie beschrieben bei Erledigung amtlicher Formalitäten behilflich ist. Dabei hilft die Gestoría, gegen Zahlung von Honorar, beginnend mit der Klärung einfacher Formalitäten bis hin zur Erledigung rechtlich notwendiger Schritte. Meistens arbeiten dort Rechtsanwälte sowie Steuerberater mit weiteren Bürokräften zusammen um ihren Service zu erbringen.

Fehler welche man vermeiden kann

Als zukünftiger Unternehmer im spanischen Ausland sind jedoch bereits viele gescheitert. Dies liegt zum Teil in ganz banalen wie auch selbstverständlichen Dingen und Tatsachen begründet. Natürlich wird nur ein Unternehmer welcher der Landessprache mächtig ist dauerhaft gute Geschäfte machen. Es ohne Kenntnisse der Sprache und „easygoing“ ganz nebenbei zu machen ist recht blauäugig, jedoch tatsächlich einer der Hauptgründe für das Scheitern vieler „Träumer“. Selbst in Gebieten mit hohem Aufkommen deutschsprechender Kunden, wird es ohne spanische Sprachkenntnisse früher oder später zu Schwierigkeiten kommen. Also sollte man bereits bevor man den ersten Schritt geht an einem Kurs teilnehmen und die Sprache erlernen. Scheitert man bereits daran, sollte man seine Traumpläne eventuell erneut überdenken.

Ein weiteres und oft unterschätztes Problem besteht in fehlende Fertigkeiten oder nur unzureichenden Branchenkenntnisse. Auch hier bedeutet die Einstellung erst einmal loszulegen und Kopflos ins Unglück zu rennen nicht unbedingt die weiseste Wahl. Wer gar keine oder nur rudimentäre Kenntnisse der Branche oder dem Geschäftszweig hat innerhalb dessen er sich verwirklichen möchte, wird weder zuhause im eigenen Heimatland weder in Spanien noch auf Mallorkinischen Boden etwas erfolgreich umsetzen können. Wer der Meinung ist ein Restaurant oder Café auf Mallorca kann ja nur zum großen Erfolg führen, der sollte vielleicht damit beginnen und eine Geburtstagsparty für 10 Freunde inklusive Vorspeise, Hauptgang und Nachspeise kredenzen. Stößt man bereits dabei an seine Leistungsgrenzen, so sollte man seine Restaurantinhaberpläne eventuell erneut überdenken.

Ebenfalls ein Klassiker obwohl absolut nicht nachvollziehbar: Unzureichendes Startkapital. Natürlich muss das Vorhaben daran früher oder später scheitern – eher früher. Viele Gründer unterschätzen das Faktum, dass man vom Startkapital unter schlechten Umständen auch ein Jahr lang oder eben auch länger überleben können muss. Eben genau so lang bis das Unternehmen ausreichend Gewinn abwirft.

Fazit

Alles in Allem sollte eine Selbstständigkeit oder die Gründung einer Kapitalgesellschaft im Ausland gründlich recherchiert, gut durchdacht und vollumfänglich geplant sein. Schneller als gedacht sieht man sich sonst mit ausgeschöpften Mitteln, hängenden Köpfen und gebrochener Meinung am Flughafen mit dem „Onewayticked“ in die verlassene Heimat wieder. Als erste und gar nicht so schlechte Vorbereitung kann man sich hier diverse TV-Formate mit Auswanderern und auch Wiederkehrern ansehen und schon mal überdenken wie man es vielleicht eher nicht machen möchte.