Der Mann hatte im Jahr 2023 mit seinem Metalldetektor am Strand nach verlorenem Schmuck gesucht. Anstatt die gefundenen Schätze zu melden, brachte er sie in ein Goldgeschäft in der Calle Gabriel Alomar in Palma. Dort erhielt er für Goldringe, Armbänder, Eheringe, Anhänger und Ohrringe insgesamt 5287 Euro. Doch die Polizei wurde auf seine Aktivitäten aufmerksam und lud ihn zur Aussage vor.
"Ich wusste nicht, dass das verboten ist"
Gegenüber den Ermittlern beteuerte der Angeklagte, dass er seit Jahren nach Schmuck suche und nicht gewusst habe, dass er sich strafbar mache. Er habe die Stücke verkauft, um sein Einkommen aufzubessern. Letztlich einigte sich seine Verteidigung mit der Staatsanwaltschaft auf eine Geldstrafe. Neben den 540 Euro muss er den Verkaufserlös hinterlegen – für den Fall, dass rechtmäßige Eigentümer ihre Ansprüche geltend machen.
Wie sieht die Gesetzeslage aus?
Wer an spanischen Stränden mit einem Metalldetektor auf Schatzsuche geht, sollte sich der strengen Vorschriften bewusst sein. Auf Mallorca wie im restlichen Spanien müssen gefundene Wertgegenstände, egal ob auf der Straße, im Wald oder am Strand gemeldet werden, beziehungsweise im örtlichen Fundbüro abgegeben werden. Zudem sind Metalldetektoren an vielen Playas der Insel nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Wer ohne Erlaubnis sucht oder gefundene Objekte nicht abgibt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Die Rechtslage beim Auffinden von Schmuck, Münzen oder anderen Wertgegenständen an Stränden variiert international stark. In Deutschland beispielsweise gilt das Bürgerliche Gesetzbuch: Fundstücke mit einem Wert von mehr als zehn Euro müssen gemeldet werden. Schätze von besonderem kulturellen Wert können dem Staat zufallen. In Großbritannien regelt der "Treasure Act", dass gefundene Edelmetalle oder historische Gegenstände der Krone gehören und gemeldet werden müssen. Finder haben dort jedoch oft Anspruch auf eine Belohnung.
Ob ein Finder seinen Fund behalten darf, hängt also stark vom jeweiligen Land und dessen Vorschriften ab. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor der Suche nach Wertgegenständen mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.
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