George T., ein 39-jähriger rumänischer Staatsbürger, war den Behörden seit Jahren wegen seiner Gewalttaten bekannt. Die spanische Regierungsdelegation hatte seine Ausweisung verfügt und ein fünfjähriges Einreiseverbot verhängt. Als Begründung wurde die Gefahr für die öffentliche Sicherheit angeführt. Im Mai 2024 legten T.s Anwälte jedoch Einspruch ein. Sie argumentierten, eine Abschiebung würde seine familiären Bindungen in Spanien zerstören und ihn daran hindern, sich eine Zukunft aufzubauen. Der Oberste Gerichtshof gab dem Antrag auf vorläufige Aussetzung statt und entschied, dass über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme noch nicht abschließend befunden sei. Die Richter betonten, eine sofortige Abschiebung wäre irreversibel – unabhängig vom späteren Ausgang des Verfahrens.
Die Entscheidung erwies sich als fatal: George T. war kein unbeschriebenes Blatt. 2022 nahm er an einem brutalen Angriff auf einen Türsteher am Ballermann teil. Das Opfer wurde mit Eisenstangen und einem Messer lebensgefährlich verletzt. Obwohl die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft fordert, wurde T. vorläufig aus der Untersuchungshaft entlassen. Auch gegen seine Partnerin Rosario D. war er mehrfach gewalttätig geworden. Nach einer Anzeige im Jahr 2023 erließ ein Gericht ein Kontaktverbot und ordnete eine elektronische Fußfessel an. Dennoch gelang es ihm, Rosario D. am Dienstag in ihrem Auto mit einem Messer zu töten. Das gemeinsame Kind erlitt Verletzungen und wird weiterhin im Krankenhaus behandelt.
Die Entscheidung des TSJB, die Abschiebung auszusetzen, steht nun massiv in der Kritik. Opferverbände und Öffentlichkeit werfen den Behörden vor, die Gefahr, die von T. ausging, unterschätzt zu haben. „Diese Tragödie hätte verhindert werden können“, erklärte ein Vertreter einer Opferorganisation. Aktuell wird geprüft, ob die Ausweisungsverfügung nach der Tat reaktiviert werden kann. Der Fall beleuchtet auch die Schwächen der Überwachungssysteme, da die elektronische Fußfessel des Täters am Tattag nicht aktiv war.
George T. verweigert bislang jede Aussage. Am heutigen Freitag (13.12.) soll er dem Haftrichter vorgeführt werden. Die Polizei hat das Tatmesser im Fahrzeug des Täters gefunden und ermittelt weiterhin die genauen Umstände der Tat.
1 Kommentar
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Wie in Deutschland, da werden Straftäter, Vergewaltiger auch nicht abgeschoben. Und wenn, gibt es noch 1.000 € auf die Hand, für die Wiedereinreise!