Rohbau auf Mallorca (Archivbild) | R.L.

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Das vor wenigen Wochen vom balearischen Landesparlament auf Mallorca verabschiedete Notmaßnahmen-Dekret zur Schaffung von bezahlbaren Wohnraum sieht jetzt auch die Umwandlung von nicht fertiggestellten Bauprojekten in Sozialwohnungen vor. Das Gesetz ermöglicht die nachträgliche Legalisierung von Rohbauten auf städtischem Grund, deren Baugenehmigung abgelaufen ist, in dem meisten Fällen deshalb, weil der Bauträger in den Konkurs gegangen ist.

Diese sogenannten Beton-Skelette, die oft jahrelang leer standen, sollen nun in Wohnraum umgewandelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnungen zu sozialverträglichen Preisen angeboten werden und die Bauarbeiten zügig abgeschlossen werden. Außerdem dürfen die neuen Wohnungen die ursprünglich genehmigte Geschosszahl nicht überschreiten.

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Das Notmaßnahmen-Dekret eröffnet neben der Umwandlung von Gewerbelokalen in Wohnungen weitere Möglichkeiten zur Schaffung von bezahlbaren Wohnraum auf den Inseln. So können öffentliche Grundstücke an private Unternehmen für den Bau von Sozialwohnungen vergeben werden, die dann zu einem begrenzten Preis vermietet werden. Palmas Bürgermeister Jaime Martínez kündigte bereits an, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und in den nächsten Jahren etwa 1200 neue Wohnungen auf den Markt zu bringen.

Neben dem Bau neuer Wohnungen setzt die Regierung auch auf andere Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot. Dazu gehört der öffentliche Vermietungsservice "Alquiler Seguro", mit dem leerstehende Wohnungen an Eigentümer vermietet werden, die sie dann zu einem Preis unter dem Marktpreis an Mieter weitervergeben.