Bei einer vorläufigen Anhörung vor einem Strafgericht in Palma vor wenigen Tagen konnte keine Einigung erzielt werden. So wird die Hauptverhandlung voraussichtlich in ein paar Monaten stattfinden.
Nach der Darstellung der Staatsanwaltschaft befand sich der Beschuldigte, der im Juli 2020 18 Jahre alt war, stark angetrunken im Hotelpool. Es war gegen gegen 16 Uhr am 28. Juli, als er eine Touristin aus dem Wasser steigen sah. Dabei griff er ihr mit offener Hand ans Gesäß und zwickte es.
Die Französin meldete den Übergriff der Hotelleitung, die wiederum die Polizei einschaltete. Neben der Geldstrafe von 3240 Euro beantragte die Staatsanwaltschaft, dass der Brite der Frau 100 Euro an Entschädigung zu zahlen habe. Dadurch dürfte sich die Geldstrafe für den Beschuldigten auf über 3300 Euro summieren.
11 Kommentare
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Für 3240 Euro lass ich mir den ganzen Tag in den Po kneifen. ABSOLUT LACHHAFT: Kriminelle kommen mit Bewährung davon.
Jupiter, da stellt sich auch mir die Frage warum der Staat dem Briten nicht die Verfahrenskosten auferlegt (du sprichst ja von Kosten für den Start), und den Rest der kompletten Summe der Frau zukommen lässt.
Cashmann: Könnte es sein dass dem spanischen Staat, und nicht nur diesem, bei Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren entsprechende Kosten entstehen..? Was die 100 € für das Opfer betrifft.. wo liegt denn deine Ermessensgrenze für ein Po kneifen..?
@cashman1 Ein Kniff in den Po ein "sexueller Übergriff"? Eine empörte Frau ein "Opfer"? Mehr Härte, höhere Bestrafung? OMG
100 Euro für das französische Opfer und 3.200 Euro für den spanischen Staat? Der Staat bereichert sich am sexuellen Übergriff des Engländers um das 32 fache der Entschädigung, die man dem Opfer zubilligt. Na ja, das ginge auch anders.
@M:... mindestens so verwerflich, wie das ungefragte betatschen fremder Körper, ist Dein überflüssiger Kommentar dazu.
Da ist der Brite wohl selber in den Po gekniffen. Gratulation!
Mit oder ohne Maske?
Was soll das er war betrunken? Gilt Saufen und Drogenkonsum jetzt als Strafmilder, sodas dann alle tun können was sie wollen. Mit Anstand einen trinken, da hat wohl keiner was dagegen.
Gut das hier Trunkenheit nicht als minder schuldfähig gegriffen hat. Urteil wird eine Signalwirkung zeigen und vermutl. werden jetzt öfters Übergriffe gemeldet.