Archivfoto: Beispielhafte Zahnarztpraxis | R.C.

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Eine Familie geht gegen einen Zahnarzt in Palma de Mallorca vor. Eine Patientin war 2018, einen Monat und 20 Tage nach einer Zahnbehandlung, verstorben. Der von der Familie der Hinterbliebenen eingeschaltete Anwalt hat den Zahnarzt wegen fahrlässiger Tötung angezeigt.

Der Betroffenen war ein Backenzahn gezogen worden. Ein Teilstück des Zahns blieb im Kiefer zurück und wurde nicht entfernt. Laut der Anklage war es dieses Zahnfragment, das der Patientin starke Schmerzen verursachte und die Ursache für eine Infektion war. Der Zahnarzt habe keine Vorkehrungen getroffen, um einer Infektion vorzubeugen, so die Anklage. Dieser gibt zu, dieses Zahnstück "aus Unerfahrenheit oder Ungeschicklichkeit" nicht entfernt zu haben.

Die Betroffene reiste im September 2018 nach Fuentes de Ayodar in der Provinz Castellón. Aufgrund starker Schmerzen suchte sie die Ambulanz auf. Weitere sieben Tage später besuchte sie mit starker Schwellung im Gesicht die Notaufnahme. Sie verstarb an multiplem Organversagen.