Eine Familie geht gegen einen Zahnarzt in Palma de Mallorca vor. Eine Patientin war 2018, einen Monat und 20 Tage nach einer Zahnbehandlung, verstorben. Der von der Familie der Hinterbliebenen eingeschaltete Anwalt hat den Zahnarzt wegen fahrlässiger Tötung angezeigt.
Tod nach Zahn-Behandlung schlägt Wellen
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3 Kommentare
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Ob Kunstfehler oder nicht entscheidet ein ordentliches Gericht nach der Beweisaufnahme und der Anhörung von Gutachtern. Juristisches Halbwissen ist nicht ganz so gefährlich wie Ärzte, die sich nicht zu 100 % an die fachärztlichen Leitlinien halten ... Statistisch müssten alle Vorfälle in Praxen wesentlich gründlicher ausgewertet werden, um die Sicherheit für Patienten zu erhöhen. Natürlich sind Fehler unvermeidbar - die Frage ist nur, wie viele Fehler vertretbar sind, denn es darf keine Pauschal-Entschuldigung sein. Ergänzend ist hinzuzufügen, dass es z.B. bei unsachgemäßer Entfernungung eines Zahnes durch Luft in der Blutbahn zu einer Lungenembolie mit Exitus führen kann - je seltener, desto besser!
Mir ist vor vielen Jahren ähnliches passiert, der Zahnarzt wollte den Backenzahn ziehen und man hörte es schon klirren, als wenn Porzellan zersplittert. Er entfernte mir auch nicht den Rest und so hatte ich 10 Tage schreckliche Schmerzen, obwohl ich ihn wieder aufsuchte, machte er ein Micro Röntgenbild und behauptete es sei kein Rest Zahn mehr drin. Erst als ich in eine andere Zahnambulanz in ein 60 Kilometer entfernten Ort mich in Behandlung begab wurde der Restzahn entfernt. Hatte auch noch 2 andere Zahnärzte aufgesucht mir den Rest Zahn heraus zu nehmen, sie sagten ich sollte zu meinen behandelnden Zahnarzt gehen. Es gab dann eine Schlichtungsverhandlung, die Haftpflicht des Arztes zahlte nichts, weil der Gutachter auf dem kleinen Mini Röntgenbild nicht 100 % erkennen wollte, das noch ein Zahnteil im Zahnfleisch steckte. Die Ärzte , generell ein Spezieller Bereich, keiner ist bereit den Fehler des anderen zu korrigieren, weil sie wissen, das es gerichtsmässig werden kann.
Ein Kunstfehler, wie er leider immer mal wieder passiert. Statistisch gesehen unvermeidbar. De facto ist jeder derartige ärztliche Eingriff - also jede OP und sogar jede Injektion - , eine Körperverletzung und wird nur wegen des zwischen Arzt und Patient geschlossenen Behandlungvertrags nicht strafrechtlich verfolgt. Verstirbt der Patient durch einen Kunstfehler, ist der Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung deswegen zwangsläufig.