Vom aktuellen Drohnenalarm am Airport London-Gatwick ist auch Mallorcas Flughafen betroffen. Diverse Inselverbindungen fallen aus, nachdem in Gatwick für Donnerstag alle Flüge ausgesetzt oder umgeleitet worden sind.
Drohnenalarm und Ausspähversuche
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Laut BAZL, dem schweizer Luftfahrtgesetz, und den übrigen EU-Staaten ist das Überfliegen von Flughäfen für Drohnen streng verboten. In der Schweiz gilt sogar ein Flugverbot von 5 Kilometern um den Bereich eines Flughafens. In Deutschland noch immer 1 Kilometer. Also was resultieren wir daraus? Wer mit einer Drohne kommt, dem sollte sie vom Himmel geschossen werden, oder wie im Norden, Greifvögel abrichten, die solche Drohnen in dem Bereich runter holen. Weiter besteht die Vorschrift eine Drohne mit der Eigentümer Adresse zu versehen. Wer diese nicht angeschrieben hat, bei dem muss wohl ein krimineller Hintergrund vermutet werden.