Das nach wie vor nicht rechtskräftige Urteil gegen den Ehemann von Königsschwester Cristina de Borbón, Iñaki Urdangarin, beschäftigt weiterhin die Justizbehörden. Der ehemalige Handball-Nationalspieler war auf Mallorca wegen illegaler Bereicherung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Jetzt wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft in einem Revisionsverfahren gegen das Urteil ein höheres Strafmaß fordern will. Die Behörde plant, ihren Antrag bis Monatsende beim zuständigen Gericht einzureichen. Die Höhe des angestrebten Strafmaßes wurde nicht genannt, aber es soll nicht an jene 19 Jahre heranreichen, die ursprünglich zu Prozessauftakt dem Ex-Herzog von Palma gedroht hatten, berichtete die spanische Tageszeitung Ultima Hora am Dienstag.
Unterdessen will die Justiz in einem weiteren Prozess klären, wie seinerzeit die richterliche Vernehmung von Cristina durch den Untersuchungsrichter José Castro im Februar 2005 illegal per Video aufgezeichnet und ins Internet eingestellt worden war. Das Gericht hatte damals das Mitbringen von Aufnahmegeräten in den Gerichtssaal strengstens untersagt.
Jetzt sind zwei Rechtsanwälte angeklagt. Sie werden beschuldigt, die nur wenige Minuten lange Aufnahme angefertigt zu haben. Ihnen drohen Haftstrafen bis zu einem Jahr. Die Anwälte stritten die Vorwürfe ab und verwiesen auf das Gerichtspersonal. Dieses soll ohne Kontrollen in den Saal eingelassen worden sein. Die Gerichtsangestellten wiesen die Vorwürfe ihrerseits zurück. Der Prozess wird fortgesetzt.
2 Kommentare
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;-)) @ Heinz
...sagt ein Richter!
Da lobe ich mir die alten Zeiten, da hat man für so hochherrschaftliche adelige Personen entsprechend passende Strafen unverzüglich umgesetzt.