Cristina de Borbón im Jahre 2014 auf dem Weg zur richterlichen Vernehmung in Palma. | Foto: Jaume Morey

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Jeder, der die Infantin Cristina vor Gericht sehen möchte, bekommt theoretisch die Möglichkeit dazu. Denn im Fall Nóos, der ab 11. Januar verhandelt wird, ist die Öffentlichkeit zugelassen. Allerdings stehen nur 36 Plätze für Interessierte bereit.

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Einlass wird denen gewährt, die als Erste in der Warteschlange stehen. Ein Lichtbildausweis ist mitzubringen. Nicht zugelassen sind technische Apparate wie Laptops, Handys und Aufnahmegeräte im Gerichtssaal.

Auch 590 Journalisten sind für den Prozess akkreditiert, jeder Reporter wird nur an einzelnen Verhandlungstagen eingelassen. Die Gerichtsverhandlung wegen Korruption und Vorteilsnahme findet im Industriegebiet Son Rossinyol in Palma gegenüber dem Gefängnis statt.