Wer in Spanien 2010 einkommensteuerpflichtig war, der kann ab Montag, 4. April, einen sogenannten „Borrador” anfordern. Dabei handelt es sich um einen Entwurf der jeweiligen Steuererklärung, die das Finanzamt anfertigt. Dieser kann dann, ist man mit dem Ergebnis einverstanden, bis zum 30. Juni einfach bestätigt werden.
Steuerkampagne beginnt
Ab 4. April gibt's „Borradores”
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