Seit ein paar Jahren herrscht an der
Playa de Palma relative Ruhe in Sachen Musik. Auf den
Freiluftterrassen der Bars, Hotels und Restaurants darf Musik nicht
lauter abgespielt werden als mit 65 Dezibel. Das entspricht in etwa
einer angeregten Unterhaltung.
Um Mitternacht hat die Beschallung im Freien ganz aufzuhören.
Diese Regelung war im Jahre 2007 von der damaligen konservativen
Balearen-Regierung per Dekretsgesetz erlassen worden – sehr zum
Verdruss von so manchem Ballermann-Urlauber, der gerne bis in den
frühen Morgen lautstark trinken, singen und feiern möchte.
Doch nun hat der Oberste Balearische Gerichtshof Mitte September
das Dekret gekippt und für ungültig geklärt. Für Fragen der
Lärmregelung, so die Richter, sei nicht die Regional-Regierung
zuständig gewesen, sondern die einzelnen Inselräte. Wegen dieses
Formfehlers wurde das Dekret kassiert, ohne dass das Gericht
inhaltlich zu den Lautstärkeregelungen Stellung genommen hätte.
Wie es jetzt weitergeht, ist reichlich unklar. Mit dem Wegfall
des Dekrets tritt wieder die alte städtische Lärmverordnung von
1988 in Kraft, sagt Jesús Sánchez, Sprecher des
Unternehmerverbandes für touristische Aktivität an der Playa. In
dieser Verordnung komme das Thema Musik auf Freiluftterrassen
jedoch gar nicht vor. Die touristische Komplementärindustrie wisse
demnach nicht, woran sie sei.
Der Verband wird von der Sorge getrieben, dass im Extremfall ein
einzelner lärmgeplagter Anwohner die gesamte Freizeitindustrie an
der Playa de Palma stilllegen könnte.
Doch Sánchez geht nicht von diesem Szenario aus: „Wir sind
zuversichtlich, dass die Behörden sensibel mit dem Thema umgehen.
Jeder weiß, dass wir hier nicht vom Kartoffelanbau leben, sondern
von Touristen, die ihre Freizeit an der Playa de Palma verbringen
wollen.”
Die Stadt Palma wollte sich auf MM-Anfrage nicht abschließend
zur neuen Rechtslage äußern. „Unsere Juristen prüfen derzeit,
welche Auswirkungen das Gerichtsurteil auf die Bestimmungen hat”,
sagte Sprecherin Irene López. Es sei auch fraglich, ob mit der
Annullierung des Dekrets die alte Verordnung automatisch wieder in
vollem Umfang gültig sei.
Der Unternehmerverband fordert von der Stadt, rasch Klarheit zu
schaffen. Doch allein wegen verwaltungsrechtlicher Schritte
benötige die Stadt mindestens neun Monate Zeit. Aus diesem Grund
hat sich der Verband auch an den Inselrat gewandt.
Dieser könnte, so schlagen die Unternehmer vor, den Wortlaut des
Dekrets einfach neu verabschieden. „Wir setzen auf jene Behörde,
die uns schneller eine rechtliche Grundlage herbeischafft, noch vor
der neuen Saison”, sagt Sánchez.
Seitens der Anwohnervereinigung wird die Notwendigkeit der
touristischen Aktivität durchaus ernst genommen. „Wir wollen die
Playa de Palma nicht in einen Friedhof verwandeln”, sagt
Vereinspräsident Francisco Nogales.
Wichtig sei, den musikintensiven Unterhaltungssektor in klar
begrenzten Zonen zu konzentrieren. Mit den lärmgeplagten Anwohnern
dort müsste dann im Rahmen der Sanierung der Playa de Palma ein
Ausgleich gefunden werden.
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