Statistisch gesehen muss man 15.000-mal fliegen, um einmal im
Leben seinen Koffer zu verlieren. Doch die Realität, so scheint es
jedenfalls, sieht anders aus und kann ein wahrer Albtraum sein. Der
Reisende steigt aus dem Flugzeug, am Zielort rollen die
Gepäckstücke vom Band – nur der eigene Koffer ist nicht dabei. Man
steht im wahrsten Sinne des Wortes im Hemd da, meist nur mit
spärlichem Handgepäck ausgestattet, hofft voller Bangen, dass der
Koffer versehentlich auf dem falschen Förderband gelandet ist.
Genau das ist laut Fluggesellschaften in 99 Prozent der Anzeigen
über vermisste Gepäckstücke übrigens der Fall. Koffer auf Abwegen
tauchen in der Regel innerhalb der ersten 24 Stunden wieder auf,
weil sie vom Kofferwagen fallen, auf einem anderen Band landen oder
der Passagier am falschen Gepäckband gewartet hat.
Trotzdem sollte man wichtige Medikamente, Schmuck oder teure
Kameraausrüstungen immer im Handgepäck verstauen, denn tatsächlich
verschwinden jährlich weltweit Zehntausende Gepäckstücke auch einen
Tag oder länger. In fünf Prozent dieser Fälle tauchen die Koffer
gar nicht wieder auf. An den zuständigen „Lost-and-
Found“–Schaltern der Fluggesellschaften am Airport (oft direkt in
der Ankunftshalle) bilden sich fast täglich lange Schlangen von
Reisenden, die nach der Landung Koffer, Kinderwagen, Rollstühle
oder Surfbretter vermissen.
Das anschließende Prozedere ist bei allen Fluggesellschaften
gleich: Zunächst muss man mit Flugticket, Gepäckaufklebern und
Ausweis am Schalter – in Palma entweder direkt bei den Airlines
(wie bei Air Berlin) oder am Schalter des Handling-Agents „Acciona“
(im Falle von Condor) – ein Suchformular, den sogenannten „Property
Irregularity Report (PIR) ausfüllen. Anschließend bekommt der
Fluggast eine „World-Tracer-Nummer“ zugeteilt, und kann den Stand
der Suche damit auch selber jederzeit auf der Website
www.worldtracer.aero verfolgen.
Nach Auskunft von Fluggesellschaften wie Air Berlin oder Condor
ist dies auch direkt auf den Websites der Airlines möglich. Ist das
Gepäck nicht am selben Tag auffindbar, sollte man sich bei seiner
Airline umgehend über die Möglichkeit informieren, eine
„Notausstattung“ einzukaufen. „Der Fluggast einer
Chartergesellschaft kann sich in der Regel am ersten Tag das
Nötigste an Toilettenartikeln kaufen, die später gegen Quittung
komplett ersetzt werden, und etwas Kleidung, von der dann 50
Prozent erstattet werden“, erklärt Alexandra Calvi, Mitarbeiterin
des Condor-Büros in Palma. Auch bei Air Berlin werden erste
Notkäufe problemlos erstattet. „Wenn einer unserer Fluggäste in die
unangenehme Situation kommt, sein Gepäck mit Verspätung zu
erhalten, erstatten wir natürlich die erforderlichen
Ersatzeinkäufe“, erklärt Pressesprecherin Diana Daedalow.
„Pauschalbeträge kann man da nicht nennen, da jeder Vorgang auf
Grundlage eingereichter Belege oder etwa auch dem Aufenthaltsort
von uns individuell bearbeitet und reguliert wird.“
Linienflieger wie Lufthansa oder Air France erstatten ihren
Kunden Pauschalbeträge pro Tag ohne Koffer, zahlen Vorschüsse bis
500 Euro oder verteilen Notfall-Kits mit Necessairesachen und
T-Shirts.
Ist der Anzug für das wichtige Meeting verschwunden oder das
Abendkleid zum Captain's Dinner auf der Kreuzfahrt, darf auch das
auf Kosten der Fluggesellschaften neu angeschafft werden,
allerdings immer – so heißt es – im angemessenen Rahmen. Ist das
Gepäckstück aufgespürt, wird es dem Fluggast per Boten kostenlos
nach Hause oder ins Hotel geliefert. Im Falle einer Kreuzfahrt kann
der Passagier am nächsten Anlaufhafen seine Sachen wieder in
Empfang nehmen.
Taucht der Koffer innerhalb von fünf Tagen nicht wieder auf,
wird der Vorgang direkt an die Zentrale der Fluggesellschaft
weitergegeben. Beim endgültigen Verlust sind die Airlines gemäß des
Montrealer Abkommens von 2004 verpflichtet, dem Passagier für
beschädigte oder verloren gegangene Gepäckstücke maximal 1203 Euro
zu erstatten. Wer wertvolles Gepäck mit sich führt, kann vorher
eine spezielle Gepäckversicherung abschließen. Nur so ist
sichergestellt, dass der gesamte Wert erstattet wird. Das lohnt
sich bei teurer Designerkleidung oder den handgenähten Schuhen.
Schmuck, wertvolle Elektronik oder Bargeld sind davon fast immer
ausgeschlossen.
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