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Wie schnell man hier auf der Insel sein Haus loswerden kann, das haben schon einige Immobilienbesitzer am eigenen Leib erfahren. Eine Enteignung wegen des geplanten Baus von Bahnschienen oder Autobahnen hier, ein reaktiviertes Küstenschutzgesetz dort, und schwupp – ist man seine Finca los. Von illegal erbauten Häusern ist da gar nicht die Rede. Würde man auf Mallorca beginnen, die abzureißen, gäbe es allein im Tramuntana-Gebirge viele Baustellen.

In Llucalcari hingegen geht es alles andere als schnell, und das, obwohl es seit vier Jahren ein rechtskräftiges Urteil zum Abriss der Häuser gibt. Dass es sich dabei um Villen handelt, die zumindest von zwei der Eigentümer schon Mitte der 80er Jahre mit allen erforderlichen Titeln und Genehmigungen rechtmäßig erworben wurden, hat in der Justiz nie eine Rolle gespielt. Hier sollte vom GOB ein Exempel statuiert werden. Ein schlechtes Beispiel, denn es hätten sich bestimmt auch Bauherren finden lassen, die wissentlich auf illegalem Grund gebaut haben.

Jetzt geht es nicht voran, und die Gemeinde Deià und der oberste Gerichtshof der Balearen schieben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Die Leidtragenden sind nach wie vor die Eigentümer. Sie können die Häuser weder verkaufen noch sorglos nutzen, sitzen seit vier Jahren auf „eingefrorenem” Kapital.

Währenddesssen schaffen es die zuständigen Behörden nicht einmal, sich rechtmäßigen Zugang zu den Grundstücken zu verschaffen, um einen Abrissplan zu konkretisieren. Dazu bedarf es einer Verfügung, die vom obersten Gericht scheinbar noch nicht erteilt ist. Warum dem Bürgermeister nun Strafzahlungen genau von dieser Stelle angedroht werden, ist unverständlich.

Auch das Thema Geld hängt noch wie ein Damoklesschwert über Deià. Selbst wenn die Inselregierung den Abriss bezahlt, ist noch keine Einigung über Entschädigungszahlungen getroffen. Und die Gemeinde muss damit rechnen, dass die Eigentümer sie im Falle eines Abrisses der rechtmäßig erworbenen Häuser auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagen.