Wie schnell man hier auf der Insel sein Haus
loswerden kann, das haben schon einige Immobilienbesitzer am
eigenen Leib erfahren. Eine Enteignung wegen des geplanten Baus von
Bahnschienen oder Autobahnen hier, ein reaktiviertes
Küstenschutzgesetz dort, und schwupp – ist man seine Finca los. Von
illegal erbauten Häusern ist da gar nicht die Rede. Würde man auf
Mallorca beginnen, die abzureißen, gäbe es allein im
Tramuntana-Gebirge viele Baustellen.
In Llucalcari hingegen geht es alles andere als schnell, und
das, obwohl es seit vier Jahren ein rechtskräftiges Urteil zum
Abriss der Häuser gibt. Dass es sich dabei um Villen handelt, die
zumindest von zwei der Eigentümer schon Mitte der 80er Jahre mit
allen erforderlichen Titeln und Genehmigungen rechtmäßig erworben
wurden, hat in der Justiz nie eine Rolle gespielt. Hier sollte vom
GOB ein Exempel statuiert werden. Ein schlechtes Beispiel, denn es
hätten sich bestimmt auch Bauherren finden lassen, die wissentlich
auf illegalem Grund gebaut haben.
Jetzt geht es nicht voran, und die Gemeinde Deià und der oberste
Gerichtshof der Balearen schieben sich gegenseitig den Schwarzen
Peter zu. Die Leidtragenden sind nach wie vor die Eigentümer. Sie
können die Häuser weder verkaufen noch sorglos nutzen, sitzen seit
vier Jahren auf „eingefrorenem” Kapital.
Währenddesssen schaffen es die zuständigen Behörden nicht
einmal, sich rechtmäßigen Zugang zu den Grundstücken zu
verschaffen, um einen Abrissplan zu konkretisieren. Dazu bedarf es
einer Verfügung, die vom obersten Gericht scheinbar noch nicht
erteilt ist. Warum dem Bürgermeister nun Strafzahlungen genau von
dieser Stelle angedroht werden, ist unverständlich.
Auch das Thema Geld hängt noch wie ein Damoklesschwert über
Deià. Selbst wenn die Inselregierung den Abriss bezahlt, ist noch
keine Einigung über Entschädigungszahlungen getroffen. Und die
Gemeinde muss damit rechnen, dass die Eigentümer sie im Falle eines
Abrisses der rechtmäßig erworbenen Häuser auf Schadensersatz in
Millionenhöhe verklagen.
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