ANJA MARKS
Gute Nachrichten für deutsche Mallorca-Residenten: Wer plant,
irgendwann wieder in die Heimat zu ziehen, dem erleichtert die neue
Gesundheitsreform seit dem 1. Januar die Rückkehr in die frühere
Krankenkasse. Was seit dem 1. April 2007 für die vormals gesetzlich
Versicherten galt – die Ersatzkassen müssen ihre früheren Kunden
wieder aufnehmen –, wird nun auch für ehemalige Privatpatienten
garantiert: Die Rückkehr in eine private Krankenkasse ihrer Wahl,
und das auch noch zum vergleichsweise günstigen, neuen
Basistarif.
Dies soll besonders Älteren, Kranken und Arbeitslosen den Zugang
zur privaten Krankenversicherung (PKV) erleichtern. Und all
denjenigen, die gar nicht versichert waren oder aus dem Ausland
zurückkehren und zuvor privaten Kassen angehörten. „Die privaten
Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, diesen Tarif
anzubieten, dessen Leistungen jenen der gesetzlichen Kassen
entsprechen“, erklärt Katrin Schaller, Sprecherin der Allianz
Krankenversicherung in Deutschland. Der Monatsbeitrag werde maximal
rund 570 Euro betragen, nie mehr als der durchschnittliche
Höchstbetrag der GKV.
Im Übrigen habe jetzt jeder die Pflicht, sich zu versichern.
„Wer sich nicht sofort nach seiner Rückkehr nach Deutschland bei
der Krankenkasse meldet, muss auch bei den Privaten mit
Rückzahlungen rechnen“, warnt Katrin Schaller. Voraussetzung für
die Aufnahme sei, dass man in Spanien nicht mehr versichert
ist.
Während deutsche Politiker nun die privaten Kassen mehr in die
Verantwortung für ältere und kränkere Versicherte nehmen wollen,
laufen diese Versicherungen gegen die Neuregelung Sturm. 30
Anbieter haben schon beim Bundesverfassungsgericht Klage
eingereicht. Wer also den Eintritt in den neuen Basistarif erwägt,
sollte damit rechnen, dass die Kassen keine allzu großen
Anstrengungen unternehmen, um diesen Tarif zu bewerben. Trotzdem
kann besonders für ältere Menschen diese neue Gesetzgebung sehr
vorteilhaft sein.
Auch wer auf Mallorca nur als Pendler lebt und in Deutschland
privat versichert ist, kann übrigens den neuen Basistarif nutzen.
„Bis zum 30. Juni 2009 ist der Wechsel in eine beliebige PKV, sogar
unter Mitnahme angesammelter Altersrückstände, möglich“, erklärt
Katrin Schaller weiter. „Ab dem 1. Juli ist dieser Wechsel nur noch
innerhalb der eigenen Versicherung möglich, und auch dann nur, wenn
man mindestens 55 Jahre alt ist, Rente bezieht oder finanzielle
Hilfebedürftigkeit besteht.“ Profitieren sollen von der Neuregelung
also vor allem ältere und kranke Menschen, dadurch werde erstmals
ein solidarischer Aspekt in das PKV-System eingeführt. Die vom
Verband der privaten Krankenversicherung e.V. herausgegebene
„Entscheidungshilfe“ für den Basistarif verunsichert dagegen, und
weist besonders darauf hin, dass der Tarif nicht – wie bei den
Gesetzlichen – mit dem Einkommen steigt oder fällt. Dass viele nun
die Möglichkeit haben, jeden Monat Geld zu sparen, kommt in der
„Entscheidungshilfe“ kurz.
Auch GKV-Kunden, die nach Deutschland zurückkehren, sollten sich
auf jeden Fall rechtzeitig mit ihrer früheren Kasse in Verbindung
setzen. „Wer in Spanien zuletzt nicht versichert war, muss wegen
der hiesigen Versicherungspflicht seit 1. April 2007 unter
Umständen Beiträge nachzahlen“, warnt Axel Wunsch, Pressesprecher
der Barmer Ersatzkasse in Wuppertal. Wer jedoch in der „Seguridad
Social“ oder einer privaten Kasse versichert war, könne problemlos
wieder in sein altes System wechseln.
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