Den mallorquinischen Behörden ist es erneut gelungen, Verwirrung
unter den ausländischen Insel-Residenten zu stiften. Anfang April
hatte ein Polizist der Guardia Civil eine Geldstrafe gegen einen
deutschen Autofahrer mit Mallorca-Wohnsitz verhängt, da dessen
Führerschein aus der Heimat nicht gültig sei. 450 Euro Strafe soll
der Mann zahlen, dem vorgeworfen wird, den in Spanien
vorgeschriebenen Gesundheitstest für Autofahrer nicht absolviert zu
haben. Der Betroffene, der beteuert, von der Vorschrift nichts
gewusst zu haben, hat jetzt einen Anwalt damit beauftragt, gegen
die Geldbuße Einspruch einzulegen.
Tatsächlich scheint der betreffende Paragraf des Gesetzes von
2006 (Auszug siehe rechts) weitgehend unbekannt zu sein. So outete
sich nicht nur Mallorcas Polizei auf Anfrage als unwissend, auch in
den Gesundheitszentren, die die turnusmäßigen Seh- und Hörtests
anbieten, sind offenbar nicht alle Mitarbeiter auf ausländische
Kundschaft eingestellt.
So klagen mehrere MM-Leser darüber, dass man sie unverrichteter
Dinge wieder fortgeschickt habe. Nur wer einen spanischen
Führerschein habe, dürfe den Test absolvieren. In einem Fall war
der Versuch, ein Gesundheitszeugnis zu bekommen, erst beim dritten
Gesundheitszentrum von Erfolg gekrönt. Tatsache ist: Es sind zwar
alle in einem EU-Land ausgestellten Führerscheine EU-weit gültig,
die Mitgliedsstaaten dürfen aber ihre nationalen Vorschriften „über
Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis
anwenden”, wie es auch in der EU-Rechtsprechung heißt (Auszug siehe
Kasten links). Laut balearischer Verkehrsbehörde („Tráfico”) können
Polizisten Strafen verhängen, wenn ein Resident mit ausländischem
Führerschein nicht nachweisen kann, den Gesundheitstest im
vorgeschriebenen Zeitrahmen abgelegt zu haben.
Auch das Konsulat in Palma weist auf diese Rechtslage hin. Auf
der Internetseite der deutschen Auslandsvertretung heißt es: „Zur
Vermeidung von Sanktionen wird empfohlen, freiwillig den Umtausch
[des Führerscheins] vorzunehmen, da Sie dann von der Behörde auf
den Ablauf des Führerscheins hingewiesen werden und vor
unangenehmen Überraschungen gefeit sind.” Der Umtausch des
heimischen Führerscheins in einen spanischen kann allerdings nur
freiwillig geschehen – ebenso wie die Registrierung der Fahrlizenz.
Gezwungen werden kann dazu in Spanien niemand.
Während die Rechtslage also klar ist, wird sie offenbar erst
neuerdings umgesetzt. Bisher waren keine Fälle bekannt geworden, in
denen Polizisten ausländische Führerscheine wegen eines fehlenden
Gesundheitstests beanstandet hatten.
Die besorgten Nachfragen häufen sich nun auch bei der deutschen
Ansprechpartnerin im Bürgerbüro von Llucmajor. Die stets gut
informierte Angela Fleckenstein rät folgendes: „Keine multa sofort
bezahlen, sondern fragen, ob man das Zeugnis in einer gewissen
Frist nachreichen kann.”
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