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Die Insel ist nicht nur ein Sommerparadies, sondern auch eine beliebte Zufluchtsstätte für unwillige Steuerzahler. Sowohl die spanischen als auch die deutschen Behörden vermuten, dass sich immer mehr Ausländer auf der In sel niederlassen, um dem Fiskus zu entgehen.

Die balearische Vertretung des spanischen Finanzamtes verstärkt darum ihre Kontrollen ausländischer Inselbewohner. Das bestätigt der stellvertretende Leiter der Behörde, Rafael Salaberri, auf MM-Anfrage. Es gebe immer mehr Fälle von Steuerhinterziehung. Viele Ausländer mit Wohnsitz in Spanien und Deutschland nutzten die fehlende Abstimmung zwischen den Behörden der Länder dazu, nirgends Steuern zu zahlen.

Das deutsche Finanzministerium hat darum das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen auf den Prüfstand gestellt. Das Abkommen soll unter anderem garantieren, dass Rentner nur in einem von beiden Ländern Steuern zahlen. Laut Bundesfinanzministerium entgehen dem Staat durch dieses und andere Abkommen erhebliche Einnahmen.

Eines der wichtigsten Instrumente der balearischen Finanzbehörde für ihre verstärkte Ausländer-Kontrolle ist das Ausländer-Register. Dort müssen sich neuerdings alle EU-Bürger eintragen lassen, die mehr als drei Monate am Stück auf Mallorca leben wollen. „Ein Eintrag dort ist ein Hinweis darauf, dass die Person in Spanien steuerpflichtig ist”, sagt Salaberri. Das Finanzamt habe Zugriff auf die Daten aus diesem polizeilichen Register, räumt er ein. Ein Abgleich mit den Daten des Finanzamtes ist so problemlos möglich.

Wozu das führen kann, berichtete MM bereits in der vergangenen Woche: Ein deutscher Langzeiturlauber hatte sich beschwert, er werde auf Mallorca wie ein Steuerinländer behandelt, obwohl er die meiste Zeit des Jahres in Deutschland verbringt. Der Betroffene hatte sich wie vorgeschrieben in das Ausländer-Register eingetragen und war dann von seiner Bank darauf hingewiesen worden, dass er nun in Spanien steuerpflichtig sei.

Dabei ist per Gesetz in Spanien in der Regel nur steuerpflichtig, wer hier mehr als die Hälfte des Jahres verbringt. Wer zu Unrecht unter Verdacht gerät, müsse nachweisen, dass er vorschriftsmäßig in Deutschland Steuern zahlt, sagt Salaberri.

Auch der spanische Zoll hat die ausländischen Insel-Bewohner längst im Visier. Im vergangenen Winter und Frühjahr sorgten regelrechte Razzien für Aufregung, bei denen Autofahrer mit ausländischen Kennzeichen kontrolliert wurden. Bestand der Verdacht, der Betroffene sei auf Mallorca steuerpflichtig, griff die ganze Härte des Gesetzes: Weiterfahrt verboten, saftige Strafe, Zwangsummeldung des Autos. Wer in Spanien steuerpflichtig ist, darf hier nur mit spanischen Kennzeichen unterwegs sein. Auch laut Zoll häufen sich die Fälle ausländischer Insel-Bewohner, die sich um die Zahlung ihrer Steuern drücken wollen. Wer sein Auto in Spanien zulässt, muss eine Zulassungssteuer zahlen.