Mallorca - Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche
über die Revision im sogenannten Mallorca-Mord um den Tod der
15-jährigen Stefanie Rüggeberg verhandelt. Derzeit berät der dritte
Strafsenat am BGH über eine Entscheidung. Die Bekanntgabe des
Ergebnisses ist für Donnerstag, 19. Juli, angesetzt.
Eine gute Stunde dauerte die Verhandlung, in der es um das
Urteil des Wuppertaler Landgerichts vom August letzten Jahres ging:
Darin war ein 41-jähriger Gelegenheitsarbeiter zu neuneinhalb
Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die
damals 15-jährige Lüdenscheiderin im Juli 2002 nach einem Streit
auf Mallorca mit Chloroform attackiert hatte. Dabei erstickte das
Mädchen. Das Landgericht wertete die Tat als Körperverletzung mit
Todesfolge.
Die Verteidigung hatte Revision eingelegt, weil sich das Urteil
auf die Aussage eines verdeckten Ermittlers stützte, dem der
Angeklagte die Tat gestanden haben soll.
Der Bundesgerichtshof muss jetzt klären, ob ein V-Mann einem
Beschuldigten Angaben zu einer Tat entlocken darf, obwohl der
Beschuldigte sich in seiner Vernehmung auf sein
Aussageverweigerungsrecht berufen hat.
Die Verteidigung spricht von einem „durch Täuschung gewonnenen
Geständnis". Die Staatsanwaltschaft sieht die rechtsstaatlichen
Prinzipien eingehalten.
Kein Kommentar
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Noch kein Kommentar vorhanden.