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In ihrem Vorhaben, die Vermietung von Ferienhäusern an Touristen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, ist die Balearen-Regierung einen großen Schritt vorangekommen. Am Mittwoch händigte der balearische Tourismusminister Joan Flaquer den ersten 15 Hauseigentümern die neue Plakette aus, die bescheinigt, dass die dortigen Vermietungen allen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Besitzer hatten nach Angaben der Behörde frühzeitig das behördliche Prozedere auf sich genommen, um das Vermieten ihrer Häuser zu legalisieren. Die Din-A-4-große Plakette zeigt ein blaues „ETV” auf weißem Grund. Die drei Buchstaben stehen für „Estancias Turísticas Vacacionales”, was so viel wie touristische Urlaubsaufenthalte bedeutet. Die Plakette an der Hauswand stehe für rechtliche Sicherheit und staatlich geprüfte Qualität.

Die Balearen-Regierung will mit diesem Vorgehen Wildwuchs bei den Ferienvermietungen unterbinden, das Angebot von „illegalen Wettbewerbern” ausschalten und durch die geregelten Vermietungen das Steueraufkommen erhöhen. Zu diesem Zwecke verabschiedete die konservative Regionalregierung im März vergangenen Jahres das Gesetz 2/2005 zur Vermarktung touristischer Aufenthalte in Wohneinheiten. Mit einem Dekret, das Ende Mai dieses Jahres auf den Weg gebracht wurde, soll dass Regelwerk nun mit Leben erfüllt werden.

Doch bislang haben nicht allzu viele Hausbesitzer die behördlichen Schritte zur Legalisierung ihres Ferienhauses eingeleitet. Von den angeblich 1700 in Frage kommenden Immobilien auf Mallorca, haben bislang 240 die notwendigen Formulare ausgefüllt. Dabei wird die Zeit knapp. Wer bis 26. September keinen Antrag eingereicht hat, wird sein Haus künftig nicht mehr touristisch vermieten können, sagte Flaquer. „Ich appelliere an alle Eigentümer, die notwendigen Schritte einzuleiten.”

Das Vorgehen der Regierung stößt indes nicht überall auf Lob. „Das Vorhaben ist absurd”, sagt etwa Julián López Alfaro, Geschäftsführer der Immobilienfirma Costamar in Alcúdia, die im Inselnorden rund 100 Fincas, Häuser und Apartments für Ferienvermietungen vermittelt. „Wir stehen voll und ganz auf der Grundlage des spanischen Mietgesetzes (LAU). Unser Geschäftsgebaren ist absolut legal, wenn im Mietpreis keine zusätzlichen Leistungen der Hotellerie wie Betten machen, Putzen oder Frühstück servieren enthalten sind.”

Der balearische Generaldirektor für touristische Planung, Josep Aloy, verweist seinerseits auf eine „Grauzone” im spanischen Mietrecht. Es unterscheide nicht, moniert Aloy, zwischen Vermietungen an Touristen beziehungsweise an herkömmliche Wohnungsmieter. Aus diesem Grund dränge die Balearen-Regierung darauf, das spanische Mietrecht zu reformieren. Ein entsprechender Vorstoß Anfang 2006 sei in Madrid bislang unbeantwortet geblieben.

Positiv bewertet Thomas Krauß das balearische Gesetz. Der Geschäftsführer des Reiseveranstalters MC Fincaservice vermittelt auf Mallorca 250 Ferienhäuser. „Es wird mehr kontrolliert. Dadurch trennt sich die Spreu vom Weizen.” Bislang hätten 35 Prozent der kooperierenden Hausbesitzer Antrag gestellt.