In ihrem Vorhaben, die Vermietung von Ferienhäusern an Touristen
auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, ist die
Balearen-Regierung einen großen Schritt vorangekommen. Am Mittwoch
händigte der balearische Tourismusminister Joan Flaquer den ersten
15 Hauseigentümern die neue Plakette aus, die bescheinigt, dass die
dortigen Vermietungen allen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Die Besitzer hatten nach Angaben der Behörde frühzeitig das
behördliche Prozedere auf sich genommen, um das Vermieten ihrer
Häuser zu legalisieren. Die Din-A-4-große Plakette zeigt ein blaues
„ETV” auf weißem Grund. Die drei Buchstaben stehen für „Estancias
Turísticas Vacacionales”, was so viel wie touristische
Urlaubsaufenthalte bedeutet. Die Plakette an der Hauswand stehe für
rechtliche Sicherheit und staatlich geprüfte Qualität.
Die Balearen-Regierung will mit diesem Vorgehen Wildwuchs bei
den Ferienvermietungen unterbinden, das Angebot von „illegalen
Wettbewerbern” ausschalten und durch die geregelten Vermietungen
das Steueraufkommen erhöhen. Zu diesem Zwecke verabschiedete die
konservative Regionalregierung im März vergangenen Jahres das
Gesetz 2/2005 zur Vermarktung touristischer Aufenthalte in
Wohneinheiten. Mit einem Dekret, das Ende Mai dieses Jahres auf den
Weg gebracht wurde, soll dass Regelwerk nun mit Leben erfüllt
werden.
Doch bislang haben nicht allzu viele Hausbesitzer die
behördlichen Schritte zur Legalisierung ihres Ferienhauses
eingeleitet. Von den angeblich 1700 in Frage kommenden Immobilien
auf Mallorca, haben bislang 240 die notwendigen Formulare
ausgefüllt. Dabei wird die Zeit knapp. Wer bis 26. September keinen
Antrag eingereicht hat, wird sein Haus künftig nicht mehr
touristisch vermieten können, sagte Flaquer. „Ich appelliere an
alle Eigentümer, die notwendigen Schritte einzuleiten.”
Das Vorgehen der Regierung stößt indes nicht überall auf Lob.
„Das Vorhaben ist absurd”, sagt etwa Julián López Alfaro,
Geschäftsführer der Immobilienfirma Costamar in Alcúdia, die im
Inselnorden rund 100 Fincas, Häuser und Apartments für
Ferienvermietungen vermittelt. „Wir stehen voll und ganz auf der
Grundlage des spanischen Mietgesetzes (LAU). Unser Geschäftsgebaren
ist absolut legal, wenn im Mietpreis keine zusätzlichen Leistungen
der Hotellerie wie Betten machen, Putzen oder Frühstück servieren
enthalten sind.”
Der balearische Generaldirektor für touristische Planung, Josep
Aloy, verweist seinerseits auf eine „Grauzone” im spanischen
Mietrecht. Es unterscheide nicht, moniert Aloy, zwischen
Vermietungen an Touristen beziehungsweise an herkömmliche
Wohnungsmieter. Aus diesem Grund dränge die Balearen-Regierung
darauf, das spanische Mietrecht zu reformieren. Ein entsprechender
Vorstoß Anfang 2006 sei in Madrid bislang unbeantwortet
geblieben.
Positiv bewertet Thomas Krauß das balearische Gesetz. Der
Geschäftsführer des Reiseveranstalters MC Fincaservice vermittelt
auf Mallorca 250 Ferienhäuser. „Es wird mehr kontrolliert. Dadurch
trennt sich die Spreu vom Weizen.” Bislang hätten 35 Prozent der
kooperierenden Hausbesitzer Antrag gestellt.
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