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Mit dem Spielfilm „Die Entscheidung”, der am vergangenen Montag im Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) zu sehen war, wurde den Zuschauern in eindringlichen Bildern einmal mehr die Problematik von Organspenden nahegebracht: Eine Familienidylle ist bedroht, ohne ein neues Herz ist das Kind dem sicheren Tod geweiht. Die fiktive Geschichte spiegelt den realen Altag in deutschen Kliniken wider: Es gibt viel zu wenig Spenderorgane.

Gleichwohl hat nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) die Bereitschaft in Deutschland im vergangenen Jahr deutlich zugenommen, nach dem eigenen Ableben Organe zu spenden. Die DSO ist die bundesweite Koordinierungsstelle für Organspenden. Alle Krankenhäuser mit Intensivstation in Deutschland sind verpflichtet, der gesetzlich verankerten Stiftung mögliche Organspender zu melden.

Nach DSO-Angaben stellten im vergangenen Jahr 1220 Menschen der Stiftung ihre Organe zur Verfügung (plus 13 Prozent). Damit kommen 15 Organgspender auf eine Million Einwohner (2004: 13). Doch der Bedarf an Spenderorganen ist weit größer: 2005 wurden in Deutschland 3900 Transplantationen durchgeführt, aber auf den Wartelisten stehen rund 12.000 Menschen.

Im Vergleich zu Spanien sind die Bundesbürger wahre Spendemuffel. Die Spanier sind seit 1992 Weltmeister in der Spendebereitschaft: Nach einem weiteren Zuwachs kommen landesweit auf eine Million Bürger 35'1 Organspender. Nach Angaben des spanischen Gesundheitsministeriums sind landesweit die Balearen führend: Auf eine Million Einwohner kommen 46'9 Organspender.

Die juristischen Regelungen unterscheiden sich in den beiden Staaten in einem entscheidenden Punkt: In Deutschland muss man – etwa durch das Ausfüllen eines Organspendeausweises – einer Entnahme seiner Organe nach dem Tod explizit zustimmen („Zustimmungsregelung”). In Spanien muss man dagegen klar sein Nicht-Wollen bekunden („Widerspruchsregelung”). Ist der Wille des Verstorbenen unklar, werden in beiden Fällen die Angehörigen befragt. Lehnen diese eine Organentnahme ab, unterbleibt sie.

Nach den Worten des balearischen Transplantationskoordinators Antoni Gayà gilt das auch auch im Falle verstorbener Ausländer auf den Inseln. Ungeachtet der hohen Spenderquote in Spanien möchte die DSO-Sprecherin Claudia Hagel die spanische Regelung für Deutschland nicht übernommen wissen. „Unser Transplantationsgesetz ist voll ausreichend, muss aber mit mehr Leben gefüllt werden.” Ein Grund, warum in Spanien mehr Organe gespendet werden, sei die deutliche höhere Zahl von Transplantationskoordinatoren in den Kliniken. Zudem sei die „Krankenhauslandschaft zentralisierter”. In Deutschland seien 1400 Kliniken zu koordinieren, in Spanien seien es lediglich 200 bis 300, „also deutlich weniger”.