Die Besitzer der vier Häuser an der Küste von Deià, die nach
einem Beschluss des obersten Gerichts der Balearen abreißen müssen,
obwohl sie alle Genehmigungen in der Tasche haben (MM 13/05),
wollen sich noch nicht geschlagen geben. Nachdem der normale
Rechtsweg ausgeschöpft ist, soll jetzt das spanische
Verfassungsgericht angerufen werden – möglicherweise sogar der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Dass man vors Verfassungsgericht zieht, ist nach Angaben von
Rechtsanwalt Jaime Lamas bereits beschlossene Sache. Der Vertreter
der vier Eigentümer – drei Deutsche, ein Schwede – will in Madrid
vor allem darauf aufmerksam machen, dass das Verfassungsrecht auf
Gleichbehandlung verletzt wurde. Es gebe Hunderte von ähnlich
gelagerten Fällen auf Mallorca – aber nur diese vier seien
herausgepickt worden.
Es werde deshalb auch geprüft, den Fall in Straßburg
vorzutragen. Jaime Lamas ist nach dem Studium ähnlich gelagerter
Urteile zuversichtlich, auch dort Gehör zu finden. Nicht
ausgeschlossen sei ferner eine Strafanzeige gegen die
Gemeindeverwaltung von Deià. Sie sei es schließlich gewesen, die
die Bauten genehmigt und abgenommen habe.
Aber auch außergerichtlich will der Anwalt tätig werden. Es
würden Gespräche auf politischer Ebene geführt; ferner wolle man
eine Studie über die Auswirkungen des geforderten Abrisses
erstellen. Für Jaime Lamas steht außer Zweifel, dass die
Beseitigung der Häuser ökologisch bedenklicher wäre als deren
Erhalt. Und dann die Kosten: Nach einer ersten, groben Berechnung
des kämpferisch eingestellten Anwalts wird der Abriss – inklusive
Wiederherrichtung der Landschaft und Entschädigungszahlungen für
die Besitzer – 18 bis 20 Millionen Euro verschlingen.
Das Urteil gegen die vier Bauten ging auf eine Klage des
Naturschutzbundes GOB zurück. Das Gericht in Palma sah es nach fast
20jährigen Auseinandersetzungen als erwiesen an, dass die
Genehmigung für die Häuser nie hätte erteilt werden dürfen.
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