DEIÀ
Villenbesitzer ziehen vors Verfassungsgericht
Sie sehen das Recht auf Gleichbehandlung verletzt / Offensive angekündigt
08.04.05 00:00
Die Besitzer der vier Häuser an der Küste von Deià, die nach einem Beschluss des obersten Gerichts der Balearen abreißen müssen, obwohl sie alle Genehmigungen in der Tasche haben (MM 13/05), wollen sich noch nicht geschlagen geben. Nachdem der normale Rechtsweg ausgeschöpft ist, soll jetzt das spanische Verfassungsgericht angerufen werden – möglicherweise sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
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