Der Mordfall Rüggeberg ist doch noch aufgeklärt worden. Der
hauptverdächtige Torsten T. hat Ende vergangener Woche überaschend
die Tat gestanden. „Hätte es nicht diese 180-Grad-Wende gegeben,
hätten wir die Ermittlungen einstellen müssen, da wir über keine
ausreichenden Beweise gegen den Hauptverdächtigen verfügten”,
erklärt der mit dem Vorgang beauftragte Wuppertaler
Oberstaatsanwalt Ralf Meyer gegenüber MM.
Viel mehr will Meyer „aus ermittlungstechnischen Gründen” nicht
sagen. Er bestätigte lediglich, dass sich der 40jährige wegen
anderer Straftaten im offenen Vollzug befand und aus nicht näher
erläuterten Umständen von der Kriminalpolizei verhaftet worden ist.
Während des Verhörs habe Torsten T. dann gestanden, die 15. Jährige
Stefanie Rüggeberg im Sommer 2002 getötet zu haben. Gegen Torsten
T. soll nun schnellstmöglich ein Haftbefehl wegen Mordes erwirkt
werden.
„Wir haben Torsten T. keine Falle gestellt”, betont Ralf Meyer
und weist damit Spekulationen der Medien zurück, die berichteten,
dass der Verdächtige lediglich auf freien Fuß gesetzt worden war,
um ihn mit einem Lockvogel zu ködern. Torsten T. soll auch
angebissen und versucht haben, eine auf ihn angesetzte Agentin zu
vergewaltigen.
„Torsten T. war Freigänger und hat sich ganz legal im Rahmen
seiner Resozialisierungsmaßnahmen außerhalb des Gefängnisses
bewegt.” Auch die öffentliche Ankündigung, die Mordermittlungen
gegen ihn einzustellen, sei keine Finte gewesen.
Erst vor Weihnachten stand Torsten T. wegen eines Angriffs auf
ein Frau vor Gericht. Obwohl der Beyenburger seine früheren Strafen
noch nicht verbüßt hatte, wurde er nur zu einer Bewährungsstrafe
verurteilt.
Stefanie Rüggeberg wurde Ende Juli 2002 zum letzten Mal lebend
gesehen. Am 20. September fand man ihre in einem Gebüsch bei
Llucmajor versteckte und bereits stark verweste Leiche. Kurz darauf
fiel der dringende Tatverdacht bereits auf Torsten T.
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