Ausländische EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien müssen ihre
Führerscheine nicht mehr wie bisher bei der spanischen
Verkehrsbehörde registrieren lassen oder gar umtauschen.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg erklärte
jetzt die in Spanien vorgeschriebene Registrierungspflicht mit dem
EU-Recht für unvereinbar. Es schreibt vor, dass Mitgliedsstaaten
die nationalen Führerscheine der EU-Bürger „ohne jede Formalität”
gegenseitig voll anerkennen (Aktenzeichen: C-195/02).
Geklagt hatte die Europäische Kommission. Der Gerichtshof sah in
der Vorschrift eine Behinderung des in Europa verbrieften freien
Austauschs von Personen und Gütern.
Ein Sprecher der Verkehrsbehörde Tráfico in Madrid bestätigte
auf MM-Anfrage, dass ausländische EU-Bürger, die dauerhaft in
Spanien leben, ihre nationalen Führerscheine nicht mehr
registrieren lassen müssen. Verkehrsämter und Polizeien seien per
Rundschreiben über die neue Rechtslage informiert worden.
Bisher hatten sich Inhaber der rosafarbenen, papierenen
EU-Führerscheine bei Tráfico gegen Bearbeitungsgebühr einen Eintrag
in das Dokument stempeln lassen müssen. Wer die neuen
EU-Führerscheine als Plastikausweis in Kreditkartengröße besaß,
musste sie zum Registrieren gar nach Madrid einschicken, was bis zu
drei Monate Zeit in Anspruch nahm.
Auch der Zwangsumtausch der älteren grauen deutschen
Führerscheine entfällt. Wer als Resident ohne registrierten
Führerschein von der Polizei am Steuer erwischt wurde, erhielt
Geldbußen von bis zu 450 Euro und wurde zudem wie ein Fahrer ohne
Führerschein behandelt.
Anders als in Deutschland muss in Spanien die Fahrtüchtigkeit
alle paar Jahre per medizinischem Check nachgewiesen werden (Kosten
derzeit 30 Euro). Die Pflicht zum Gesundheitstest wird, so der
Tráfico-Sprecher, beibehalten. Sie gilt auch für EU-Ausländer in
Spanien ohne registriertem Führerschein. Wie das in der Praxis
gehandhabt werden soll, ist noch unklar.
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