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Ausländische EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien müssen ihre Führerscheine nicht mehr wie bisher bei der spanischen Verkehrsbehörde registrieren lassen oder gar umtauschen.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg erklärte jetzt die in Spanien vorgeschriebene Registrierungspflicht mit dem EU-Recht für unvereinbar. Es schreibt vor, dass Mitgliedsstaaten die nationalen Führerscheine der EU-Bürger „ohne jede Formalität” gegenseitig voll anerkennen (Aktenzeichen: C-195/02).

Geklagt hatte die Europäische Kommission. Der Gerichtshof sah in der Vorschrift eine Behinderung des in Europa verbrieften freien Austauschs von Personen und Gütern.

Ein Sprecher der Verkehrsbehörde Tráfico in Madrid bestätigte auf MM-Anfrage, dass ausländische EU-Bürger, die dauerhaft in Spanien leben, ihre nationalen Führerscheine nicht mehr registrieren lassen müssen. Verkehrsämter und Polizeien seien per Rundschreiben über die neue Rechtslage informiert worden.

Bisher hatten sich Inhaber der rosafarbenen, papierenen EU-Führerscheine bei Tráfico gegen Bearbeitungsgebühr einen Eintrag in das Dokument stempeln lassen müssen. Wer die neuen EU-Führerscheine als Plastikausweis in Kreditkartengröße besaß, musste sie zum Registrieren gar nach Madrid einschicken, was bis zu drei Monate Zeit in Anspruch nahm.

Auch der Zwangsumtausch der älteren grauen deutschen Führerscheine entfällt. Wer als Resident ohne registrierten Führerschein von der Polizei am Steuer erwischt wurde, erhielt Geldbußen von bis zu 450 Euro und wurde zudem wie ein Fahrer ohne Führerschein behandelt.

Anders als in Deutschland muss in Spanien die Fahrtüchtigkeit alle paar Jahre per medizinischem Check nachgewiesen werden (Kosten derzeit 30 Euro). Die Pflicht zum Gesundheitstest wird, so der Tráfico-Sprecher, beibehalten. Sie gilt auch für EU-Ausländer in Spanien ohne registriertem Führerschein. Wie das in der Praxis gehandhabt werden soll, ist noch unklar.