Marc L. ist frei. Der 36-jährige Deutsche, der 1998 auf
spektakuläre Weise seine damalige Lebensgefährtin Andrea Budach im
Streit getötet und dann die Leiche beseitigt haben soll, ist nach
wenigen Wochen Untersuchungshaft entlassen worden. Marc L. war vor
zwei Monaten verhaftet worden. Er gestand, Andrea Budach getötet zu
haben. Allerdings bestritt der Täter, mit Vorsatz gehandelt zu
haben. Aufgrund mangelnder Beweise für einen Mord muss sich Marc L.
lediglich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Der Anwalt des Beschuldigten hatte beim zuständigen Richter
deshalb einen Antrag auf Haftentlassung gestellt, da die Tat
bereits verjährt ist. Wie der auf Strafrecht spezialisierte
Rechtsanwalt der Kanzlei Fauteck, Thorsten Meinzer (hat nichts mit
dem Fall zu tun), auf MM-Anfrage erklärte, bestehe bei dem Vorwurf
der fahlässigen Tötung eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Auch
in Deutschland hätte Marc L. freigelassen werden müssen, da auch
das Strafgesetzbuch bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung eine
Verjährungsfrist von fünf Jahren vorsehe.
Marc L. hatte im Juli 1998 im Streit die Mutter seines damals
zwei Jahre alten Sohnes getötet. Angeblich sei die Frau unglücklich
gefallen und habe sich das Genick gebrochen. Der Leiche entledigte
sich Marc L., gemäß Presseberichten, indem er sie zerstückelte und
mit Hilfe von Komplizen in einem beschwerten Kühlschrank in der
Bucht von Palma versenkte. Von der Leiche Andrea Budachs fehlt bis
heute jede Spur.
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