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Die Tragik-Komödie um Boris Beckers Finca Son Coll in Artà geht weiter. Nach Abschluss der Rückbauarbeiten an seinem zu groß geratenen Haus hat jetzt der mallorquinische Inselrat die Genehmigung verweigert. Grund: Die Unterlagen, die die Gemeinde Artà eingereicht habe, sind nach Angaben des Leiters der Baukommission, Bartomeu Vicens, „völlig konfus” und undurchsichtig.

Man könne aus den Papieren nicht erkennen, ob die Finca und die daran vorgenommenen Umbaumaßnahmen mit den geltenden Vorschriften übereinstimmen. So gebe es widersprüchliche Baupläne. Man habe deshalb entschieden, die Unterlagen an die Gemeinde zurückzugeben, damit sie die zahlreichen Fehler beseitigen könne.

Wie Becker-Anwalt Hans von Rotenhan gegenüber MM sagt, gibt es für die konfusen Papiere der Gemeinde eine einfache Erklärung. „Das Rathaus versucht zu verschleiern, dass der gesamte Bau, auch der zu groß gebaute Teil, mit seiner Zustimmung entstanden ist und mit der mündlichen Versicherung, die Legalisierung zu unterstützen.”

Zur Erinnerung: Becker hatte die Finca 1997 gekauft, auf der sich ein Komplex in ruinösem Zustand mit offiziell 314'83 Quadratmetern Wohnfläche befand. Das Grundstück besteht aus vier Parzellen, insgesamt etwa 12 Hektar. Da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, hätte er auf jeder dieser Parzellen ein Wohnhaus mit je 500 Quadratmetern Wohnfläche errichten können. Der Ex-Profi wollte nur ein Haus, das aber gerne ein bisschen größer.

Da es unter Umweltschutzgesichtspunkten Sinn macht, statt vier Häusern mit insgesamt 2000 Quadratmetern nur eines à 1000 zu bauen (schließlich fällt die Infrastruktur Zufahrten, Abwasserkanäle - auch kleiner aus, und die Landschaft wird weniger zersiedelt), kam man auf die Idee, die vier Parzellen untrennbar zusammenzulegen. Die Gemeinde Artà änderte extra ihre Raumordnungspläne. Beckers Berater und die Gemeinde informierten Becker anscheinend, dass die endgültige Genehmigung der mallorquinischen Inselrat erteile, der die Möglichkeit habe, Ausnahmen zu machen.

Hier ließ sich der berühmte Bauherr wohl falsch beraten. Zwar kann der Inselrat Ausnahmegenehmigungen erteilen – was er aber bei Wohnraum nie tut. Dieser Passus gilt nur für landwirtschaftliche Bauten, etwa wenn ein Getreidesilo aus technischen Gründen höher sein muss, als die Vorschriften eigentlich zulassen.

Das wusste Becker nicht, als er seine Finca auf genau 987'67 Quadratmeter ausbauen ließ. Prompt erfolgte im Mai 2001 ein Baustopp. Becker musste den illegalen Teil wieder zurückbauen, außerdem soll er ein Bußgeld in Höhe von 438.738'84 Euro zahlen, 50 Prozent des Schätzwertes des zu viel gebauten Hauses.

Die Gemeinde scheint sich jedoch zu bewegen und fünf Prozent der Bausumme als Strafe zu akzeptieren. Der höhere Satz wird nur fällig, wenn bei dem Bauherrn Vorsatz, etwa aus Gewinnstreben, festzustellen ist. Das ist bei Becker wohl nicht der Fall, weswegen er mit 43.873'88 Euro davonkömmen dürfte.