Die Tragik-Komödie um Boris Beckers Finca Son Coll in Artà geht
weiter. Nach Abschluss der Rückbauarbeiten an seinem zu groß
geratenen Haus hat jetzt der mallorquinische Inselrat die
Genehmigung verweigert. Grund: Die Unterlagen, die die Gemeinde
Artà eingereicht habe, sind nach Angaben des Leiters der
Baukommission, Bartomeu Vicens, „völlig konfus” und
undurchsichtig.
Man könne aus den Papieren nicht erkennen, ob die Finca und die
daran vorgenommenen Umbaumaßnahmen mit den geltenden Vorschriften
übereinstimmen. So gebe es widersprüchliche Baupläne. Man habe
deshalb entschieden, die Unterlagen an die Gemeinde zurückzugeben,
damit sie die zahlreichen Fehler beseitigen könne.
Wie Becker-Anwalt Hans von Rotenhan gegenüber MM sagt,
gibt es für die konfusen Papiere der Gemeinde eine einfache
Erklärung. „Das Rathaus versucht zu verschleiern, dass der gesamte
Bau, auch der zu groß gebaute Teil, mit seiner Zustimmung
entstanden ist und mit der mündlichen Versicherung, die
Legalisierung zu unterstützen.”
Zur Erinnerung: Becker hatte die Finca 1997 gekauft, auf der
sich ein Komplex in ruinösem Zustand mit offiziell 314'83
Quadratmetern Wohnfläche befand. Das Grundstück besteht aus vier
Parzellen, insgesamt etwa 12 Hektar. Da es sich um ein
Landschaftsschutzgebiet handelt, hätte er auf jeder dieser
Parzellen ein Wohnhaus mit je 500 Quadratmetern Wohnfläche
errichten können. Der Ex-Profi wollte nur ein Haus, das aber gerne
ein bisschen größer.
Da es unter Umweltschutzgesichtspunkten Sinn macht, statt vier
Häusern mit insgesamt 2000 Quadratmetern nur eines à 1000 zu bauen
(schließlich fällt die Infrastruktur Zufahrten, Abwasserkanäle -
auch kleiner aus, und die Landschaft wird weniger zersiedelt), kam
man auf die Idee, die vier Parzellen untrennbar zusammenzulegen.
Die Gemeinde Artà änderte extra ihre Raumordnungspläne. Beckers
Berater und die Gemeinde informierten Becker anscheinend, dass die
endgültige Genehmigung der mallorquinischen Inselrat erteile, der
die Möglichkeit habe, Ausnahmen zu machen.
Hier ließ sich der berühmte Bauherr wohl falsch beraten. Zwar
kann der Inselrat Ausnahmegenehmigungen erteilen – was er aber bei
Wohnraum nie tut. Dieser Passus gilt nur für landwirtschaftliche
Bauten, etwa wenn ein Getreidesilo aus technischen Gründen höher
sein muss, als die Vorschriften eigentlich zulassen.
Das wusste Becker nicht, als er seine Finca auf genau 987'67
Quadratmeter ausbauen ließ. Prompt erfolgte im Mai 2001 ein
Baustopp. Becker musste den illegalen Teil wieder zurückbauen,
außerdem soll er ein Bußgeld in Höhe von 438.738'84 Euro zahlen, 50
Prozent des Schätzwertes des zu viel gebauten Hauses.
Die Gemeinde scheint sich jedoch zu bewegen und fünf Prozent der
Bausumme als Strafe zu akzeptieren. Der höhere Satz wird nur
fällig, wenn bei dem Bauherrn Vorsatz, etwa aus Gewinnstreben,
festzustellen ist. Das ist bei Becker wohl nicht der Fall, weswegen
er mit 43.873'88 Euro davonkömmen dürfte.
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