Mallorcas Mietwagen-König Hasso Schützendorf hat wahr gemacht,
was er in den letzten Jahrzehnten seines Lebens wiederholt
angekündigt hatte: Seine drei Söhne erhalten von dem väterlichen
Erbe nichts. Schützendorfs Witwe, die Kolumbianerin Astrid García
Prieto, wurde von dem Anfang Februar gestorbenen Unternehmer als
Universalerbin eingesetzt. Das ergab das Testament Schützendorfs,
dessen Inhalt am späten Mittwochabend bekannt wurde.
Die enterbten Familienangehörigen wollen unterdessen das
Vermächtnis des Toten über Anwälte auf die gesetzliche
Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen. Ihr Ziel ist es, zumindest
den ihnen vom Gesetz her zustehenden Pflichtanteil zu erhalten.
Damit dürften Rechtsstreitigkeiten zwischen der Witwe und den
Söhnen Schützendorfs vorprogrammiert sein. Da Schützendorf
deutscher Staatsangehöriger war, gilt juristisch deutsches
Erbrecht.
In dem acht Punkte umfassenden Vermächtnis erklärt Schützendorf
alle früheren Testamente für ungültig. Für seine beiden leiblichen
Söhne Leo (44) und Wilko (29) sowie für den adoptierten Alberto
(19) hatte der Vater in dem Schreiben kein gutes Wort übrig. Von
den Junioren habe sich keiner um ihn gekümmert, auch nicht als er
krank daniedergelegen habe. Die Angehörigen haben sich dem Papier
zufolge alle als undankbar erwiesen. Nicht einmal Weihnachtsgrüße
habe er von ihnen erhalten.
Mehr noch: Schützendorf hält Leo vor, ihn tätlich angegriffen zu
haben. Dabei seien dem Vater drei Rippen gebrochen worden. Auch
habe Leo versucht, den Vater mit einem Wagen zu überrollen. „Das
ist alles nicht wahr”, sagt Leo Schützendorf auf MM-Anfrage. Und
wenn dem so gewesen wäre, hätte sein Vater nicht gezögert, ihn bei
der Polizei anzuzeigen.
Was Leo Schützendorf besonders verwundert, ist, dass eine von
Hassos Ehefrauen in dem notariell beglaubigten Schriftstück als
Gattin Nummer zwei aufgeführt wird. „Sie war aber seine dritte
Frau!” Offenbar, so Leo, habe sein Vater zum Zeitpunkt der
Niederschrift unter Gedächtnislücken gelitten.
Auch der jüngste Sohn bezeichnete die gegen ihn erhobenen
Vorwürfe als „kompletten Humbug”. Für ihn drückt das Testament
nicht den tatsächlichen Willen des Vaters aus. Das Schriftstück vom
9. April 2002, zehn Monate vor Schützendorfs Tod, sei verfasst
worden, als dieser bereits schwer krank war.
Auffällig ist, wie häufig Schützendorf seinen letzen Willen
notariell revidierte. Die vorletzte Änderung erfolgte im Februar
2002. Nach dem Auszug aus dem Madrider Zentralregister (Ultimas
Voluntades) hatte der im Alter von 78 Jahren gestorbene
Schützendorf sein Testament zuvor in den Jahren 1976, 1990, 1991,
1992, 1996, 1997, 1998, 2001 abgeändert. Im Jahre 2002 modifizierte
er das Papier gleich zweimal.
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